Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1897. (31)

  
  
  
  
  
   
   
Titel. Ausgabe.    Betrag für das Etatsjahr   
1897/98. Darunter künftig wegfallend. 
Mark.  
Uebertrag    387 695   
III. Reservefonds. 
Zu unvorhergesehenen Ausgaben   12 305  
Anmerkung. Die über den Etat aufkommenden 
Einnahmen, sowie die Ersparnisse bei den fortdauern- 
den und einmaligen Ausgaben fließen dem Reserve- 
fonds zu, aus welchem auch nothwendige Mehr- 
ausgaben zu decken sind. 
Rückeinnahmen aus Verkaufserlösen, insbesondere 
auch für das auf Stationen und Expeditionen erzielte 
Elfenbein etc., soweit die Verwaltung darauf Anspruch 
hat, fließen den betreffenden Ausgabefonds wieder zu. 
Der Reservefonds ist übertragbar. 
Summe der Ausgabe 400 000   
Die Einnahme beträgt   400 000   
  
Balanzirt. 
  
  
 
	        
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