Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1897. (31)

— 585 — 
Uebersicht 
über die 
Anlage 9. 
  
anderweite Bemessung der personlichen pensionsberechtigenden Gehälter der Gesandtschafts- 
und Konsulatsbeamten. 
  
  
  
  
  
  
Lau- Kapitel Titel Der Beamten Das persönliche 
fende pensionsberechtigende 
Gehalt beträgt künftig 
Nr. des Etats. Zahl. Dienststellung. chatt beträgt künftig 
Mark. 
1. 5. 1/32 8 Botschafter. . . 20 000 
und 
34/123. 
2. - - 15 Gesandte. . . 18 000 
3. -  -, 9 Ministerresidenten .. . . . . . ... . .. .... . . . . . ... 9 000 bis 12 700 
10 850 
4. -, -, 19 Generalkonsuln . . . . . . . .. .. . . . . . . . . . .. . . . .. 8 200 bis 10 500 
9 350 
5. - - 9 Erste Botschaftssekretäre und erster Botschafts- 
dragoman in Constantinobel. . . 6 600 
6. - - 62 Konsuln, Landeshauptmann im Schutzgebiete der 
Marschallinseln . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . ... 4 500 bis 8 000 
6 250 
7. -, -, 27 Zweite und dritte Botschaftssekretäre und Legations- 
sekretäre. . . . . .. 3 000 bis 6 000 
4 500 
-, - 6 Zweiter Botschaftsdragoman in Constantinopel, 
  
  
Reichs. Gesetzbl. 1897.  91 
  
  
Dragoman in Teheran, Dolmetscher in Peking, 
Tanger und Tokio 
 
	        
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