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Laufende Nummer.
Servis-
A. I.
Jähr— Davon werden Jähr- Davon werden
Bezeichnung der Charge. gezahlt für den gezahlt für den
licher licher
Servis- Winter- Sommer-, Servis-- Winter- Sommer-
betrag Monat betrag Monat
Mark. Pf. Mark. Pf. Mark., Pf. Mark. Pf. Mark. Pf. Mark., Pf.
Geschäfts-, Wacht- und Arresträume.
12. Ein Geschäftszimmer. . . . 315, - 30, 60, 21, 90, 252, - 24, 60 17, 40
13a. Eine einzelne Wacht- oder Arreststube 54, —, 4, 50, 54, -, 4, 50, 4, 50 4, 50, 4, 50
b. Zwei dergleichen zusammenhängende Räume 90, -, 7, 50, 7, 50, 90, - 7, 50, 7, 50
c. Drei dergleichen. . . . . .. 144, - 12, - 12, - 144, - 12, - 12, -
d. Vier dergleichen. . . . 198, -, 16, 50, 16, 50, 198, -, 16, 50, 16, 50
Bemerkung zu den Ziffern 4 bis 9
des Tarifs:
I. Die Servisbeträge unter a sind zuständig,
wenn Quartier auf Grund des §. 2 Ziffer 1
des Quartierleistungsgesetzes vom 25. Juni
1868 (Bundes-Gesetzbl. S. 523) in Anspruch
genommen wird.
II. Die Servisbeträge unter b sind zuständig
in den Fällen des §. 2 Ziffer 2 des Quartier-
leistungsgesetzes.
III. Bei engem Quartier — Artikel I §. 2 des
Gesetzes vom 21. Juni 1887 (Reichs-Gesetzbl.
S. 245) — wird als Entschädigung für
Offiziere und Mannschaften der volle tarif-
mäßige Servis, indeß für die unter 4 bis 6
des Tarifs aufgeführten Chargen nur der
unter 7b für Gemeine ausgeworfene Tarifsatz
gewährt. Für die Unterkunft der Pferde
werden nur zwei Drittel der Tarifsätze
unter 10 und 11 entrichtet.