Contents : Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1809. (4)

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Oedigen  gleich  zu  halcen,  und  hat  derfelbe  keinen
  Ausoruch  auf  des  Quartier-Geld.

§.  ro.  Um  dem  militärischen  Verdienste
keinen  Verzug  und  keinen  Vortheil  zu  entziehen,
  welcher  dasselbe  durch  besendere  Auszeichnungen
  und  bleibende  Merkmale  der  ksniglichen
  Gnade  belohnt,  werden  künftig  jene
Unterofsiziere  und  Soldaten,  welche  seit  dem
Anfange  des  Feldzuges  1os  durch  tapfere
Thaten  goldene  oder  silbecne  Ehrenzeichen  sich
erworben  haben,  die  mit  selben  verbundene
Zulage  im  Verhältnisse  des  Grades,  in  welchem
  sie  diese  Auszeichnung  erhielten,  lebenslänglich
  auch  dann  fortbeziehen,  wenn  sie  zu
Offizieren  befördert  worden  sind.

An  dieser  Wohlthat  sollen  auch  diejenigen,
welche  seit  senem  Zeitpunkte  Ehrenzeichen  erhalten
  haben  und  bereits  zur  Offtziers-Charge
vorgerückt  sind,  Theil  nehmen,  indem  diese
zene  Zulage  von  dem  Tage,  als  selbe  wegen
ihrer  Beförderung  einbehalten  worden  ist,
nachträglich  empfangen.

Der  Bezug  dieser  Zulage  hörte  aber  in  dem
Falle  ganz  auf,  wenn  solche  Ofsiziere  durch
neue  Beweise  ihrer  Tapferkeit  und  Klugheit,
nach  Anleitung  der  bestehenden  Statuten  zur
Aufnahme  in  den  Mar-Joseph-Orden  sich
würdig  gemacht  haben,  und  zwar  erst  von  der
Zeit  an,  als  selbe  in  die  bestimmte  Ordens-Pension
  eimücken,  —  danu,  wenn  ein  mit
dem  Ehrenzeichen  belohnter  Offzzier  freiwillig
aus  dem  königlichen  Militäkr=  Verbande  tritt,
oder  denselben  wegen  eines  Vergehens  durch
einen  Kriegs-Spruch  zu  verlassen  gezwungen

 

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ist,  in  welch  lez#erem  Falle  auch  nach  den  Statuten
  das  Ehrenzeichen  abgenommen  und  vernichtet
  werden  muß.

Max  Joseph.

von  Triva.
Armee-Befebl.

Munchen  den  an.  Dezember  180g.

C.  1.  Der  General-Masor  und  Oberst-Kommandant
  des  Garnisons-Regiments,  Christoph
Freiherr  von  Lilgenau,  ist  mir  der  Normalpension
  in  die  Ruhe  verseze.

I.  2.  Der  Oberst-Lieutenant  des  2.  Dragoner-Regiments
  Taris,  Johann  Nepomuk

Magg,  wird  zum  Obersten  der  Infanterie

befördert  und  zum  Kommandanten  von  Rethenberg
  ernannt.

C.  3.  Bei  der  Kavallerie  avanciren  zu  Obersten:
  der  Oberst-Lieutenant  des  1.  Cheraurlegers-Regiments
  Kronprinz,  Ludwig  Baren
Bourscheidt,  im  2.  Dragener  Regimente
Taris,  —  und  der  Oberst-Licutenant  des  2.
Chevaurlegers-Regimento  Känig,  Geor  August
  Floret,  in  diesem  Regimente.

.  4.  Zu  Oberst-Lieurenants  rücken  vor:
der  Masor  des  2.  Chevaurlegers-Regiments
König,  Anton  Baron  Rechberg,  im  General=
  Stabe;  —  der  Major  des  1.  Chevaurlegers-Regiments
  Kronprinz,  Karl  Christoph
Gustav  Friederich  Graf  Sayn-Wittgenstein,
  im  nämlichen  Regimente;  —  der  Major
  des  2.  Dragoner-Regiments  Taris,  Johann
  Nepomuk  Janson  von  der  Stockh,

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