6. Die staatsrechtl. Krisis des J. 1866 u. d. Aufhebung d. deutschen Bundes. 149
Wiens. In gleicher Weise warf Preussen im westlichen Deutschland
alle seine Gegner nieder. Nassau, Hessen-Darmstadt, ein
Theil von Württemberg, Baden und Bayern wurden besetzt. Am
16. Juli rückten die Preussen ın Frankfurt a. M. ein. Das grosse
Gottesgericht des Jahres 1866 hatte gegen Oesterreich und den Bund
entschieden. Das Schicksal Deutschlands lag in Preussens Händen.
§ 66.
Die deutschen Friedensschlüsse des Jahres 1866 (1.
Am 26. Juli 1866 kam ein Präliminarfriedensvertrag
zwischen Preussen und Oesterreich zu Nikolsburg zu Stande, auf
welchen dann der definitive Friedensvertrag zu Prag am 23. August
1866 folgte (Staatsarch. B. IX.). Von dessen Bestimmungen sind besonders
folgende von bleibender Bedeutung für die staatsrechtliche
Neugestaltung Deutschlands. Prager Frieden Art. IV »Seine
Majestät der Kaiser von Oesterreich erkennt die Auflösung
des bisherigen deutschen Bundes an und giebt
Seine Zustimmung zu einer Gestaltung Deutschlands
ohne Betheiligung des österreichischen Kaiserstaates.
Ebenso verspricht Sr. Majestät das engere Bundesverhältniss anzuerkennen,
welches Sr. Majestät der König von Preussen nördlich
von der Mainlinie begründen wird, und erklärt sich damit einverstanden,
dass die südlich von dieser Linie gelegenen deutschen
Staaten in einen Verein treten, dessen nationale Verbindung mit
dem norddeutschen Bunde der näheren Verständigung zwischen beiden
vorbehalten bleibt.« Art. VI: »Auf den Wunsch Sr. Majestät des
Kaisers von Oesterreich erklärt Sr. Majestät der König von Preussen
sich bereit, bei den bevorstehenden Veränderungen in Deutschland
den gegenwärtigen Territorialbestand des Königreichs Sachsen in
seinem gegenwärtigen Umfange bestehen zu lassen, indem Er sich
dagegen vorbehält, den Beitrag Sachsens zu den Kriegskosten und
die künftige Stellung des Königreichs Sachsen innerhalb des norddeutschen
Bundes durch einen mit Sr. Majestät dem Könige von
Sachsen abzuschliessenden Friedensvertrag besonders zu regeln.
Dagegen verspricht Sr. Majestät der Kaiser von
Oesterreich, die von Sr. Majestät dem Könige von
1 Vergleiche meine im August 1566 zu Breslau erschienene kleine Schrift:
»Die Friedensbestimmungen in ihrem Verhältnisse zur Neugestaltung Deutschlands,
geschichtlich und politisch erörtert.«