260 Die Bergämter. Das Kassenwesen.
war, wurde 1766 als Centralbehörde die unter dem Generaldirektorium
stehende Hauptstempel- und Kartenkammer errichtet, unter der die Acciseämter
den Einzelvertrieb des Stempelpapiers und der Spielkarten besorgten.1#)
Mit Errichtung des Bergwerks= und Hüttendepartements im Generaldirektorium
endlich ging auch die Verwaltung des Bergregals den Provinzialministern
und den Kriegs= und Domänenkammern verloren. An ihre Stelle
traten vier Oberbergämter, welche kollegialisch gestaltet und mit einem Oberbergamtsdirektor,
einem Oberbergmeister, einem Oberhüttenmeister und einigen
Geschworenen besetzt waren. Unter den Oberbergämtern standen Bergämter
mit einem Bergamtsdirektor oder Bergmeister, einigen Assessoren, einem
Syndikus und einigen Geschworenen. Die Bergämter führten die Aufsicht
über sämtliche Bergwerke auch die der Privaten, die vermöge des Bergregals
im Obereigentume des Staates standen. Mit den Bergämtern waren Berggerichte
verbunden, die die bisher von den Kriegs= und Domänenkammern in
Bergsachen ausgeübte Gerichtsbarkeit erhielten.
Die Provinzialkassen blieben die Landrenteien und Oberlicentkassen, die
am 24. 5. 1773 die Bezeichnung Domänenkassen und Kriegskassen bekamen.?)
Auch nach Trennung der Accise= und Zollsachen von der Verwaltung der
Kriegs= und Domänenkammern wurden keine neuen Kassen errichtet, sondern
beide Provinzialkassen bezogen ihre bisherigen Einkünfte fort. Jede Provinzialkasse
hatte einen Rendanten und einen Kassenkurator aus der Zahl der
Räte.
Als Centralkassen blieben die Generaldomänenkasse und die Generalkriegskasse
bestehen. Aus beiden Kassen behielt sich jedoch der König bestimmte
Summen zur eigenen Verfügung vor. Nach der neuen Finanzeinrichtung im
J. 1766 flossen alle durch dieselbe erzielten Überschüsse in die königliche Dispositionskasse,
ebenso die Erträge der vom Staate errichteten Handelsinstitute.
Als 1770 ein besonderes Forstdepartement im Generaldirektorium errichtet
wurde, welches durch eine rationelle Fostwirtschaft die Erträge erhöhen sollte,
erhielten die Domänenämter nur die Summe von den Forstämtern, die sie
bisher bezogen, während die Mehrerträge in eine neu gebildete Hauptforstkasse
flossen. Später zahlten die Forstämter alle ihre Einnahmen an letztere, und
sie führte davon jährlich 56 500 Thlr. an die Generaldomänenkasse ab,
während der Rest ebenfalls in die Dispositionskasse floß.))
1) Roden, Beschr. des Generaldirektorit, Kgl. Geh. Staatsarchiv.
2) N. C. C. V, 3, Nr. 27.
3) Riedel, Staatshaushalt, S. 99.