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(Nr. 2555.) Bekanntmachung, betreffend Aenderung des Verzeichnisses der in der Armee
und Marine eingeführten Sprengstoffe und Munitionsgegenstände. Vom
13. März 1899.
Auf Grund des §. 35 Ziffer 7 der Militär- Eisenbahn- Ordnung III. Theil vom
11. Februar 1888 und des §. 54 Ziffer 18 der Militär- Transport- Ordnung vom
18. Januar 1899 haben die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für das
Landheer und die Festungen und für Eisenbahnen, Post und Telegraphen beschlossen:
In dem Verzeichnisse G der noch bis zum 31. März d. J. gültigen
Militär- Eisenbahn- Ordnung III. Theil sowie in der Anlage V der am
1 . April d. J. in Kraft tretenden Militär- Transport- Ordnung — Ver-
zeichniß der in der Armee und Marine eingeführten Sprengstoffe und
Munitionsgegenstände — ist unter A laufende Nr. 4 für „20 g" zu
setzen „40 g".
Berlin, den 13. März 1899.
Der Reichskanzler.
Fürst zu Hohenlohe.
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Herausgegeben im Reichsamte des Innern.
Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.