Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1899. (33)

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(Nr. 2555.) Bekanntmachung, betreffend Aenderung des Verzeichnisses der in der Armee 
und Marine eingeführten Sprengstoffe und Munitionsgegenstände. Vom 
13. März 1899. 
Auf Grund des §. 35 Ziffer 7 der Militär- Eisenbahn- Ordnung III. Theil vom 
11. Februar 1888 und des §. 54 Ziffer 18 der Militär- Transport- Ordnung vom 
18. Januar 1899 haben die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für das 
Landheer und die Festungen und für Eisenbahnen, Post und Telegraphen beschlossen: 
In dem Verzeichnisse G der noch bis zum 31. März d. J. gültigen 
Militär- Eisenbahn- Ordnung III. Theil sowie in der Anlage V der am 
1 . April d. J. in Kraft tretenden Militär- Transport- Ordnung — Ver- 
zeichniß der in der Armee und Marine eingeführten Sprengstoffe und 
Munitionsgegenstände — ist unter A laufende Nr. 4 für „20 g" zu 
setzen „40 g". 
Berlin, den 13. März 1899. 
Der Reichskanzler. 
Fürst zu Hohenlohe. 
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Herausgegeben im Reichsamte des Innern. 
Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.