Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1899. (33)

— 174 — 
  
  
  
  
  
  
  
  
Betrag 
E für das 
— Einnahme. Rechnungs- 
jahr 1899. 
Mark. 
2. II. Reichsstempelabgaben. 
1.Spielkartenstempel, 
abzüglich der den Bundesstaaten nach §. 23 des Gesetzes 
vom 3. Juli 1878 an Erhebungs- und Verwaltungskosten 
zu vergütenden fünf Prozent... 1 456 350 
Davon ab: 
a) Kosten der Kontrole und sonstige dem Reiche unmittelbar 
erwachsende Verwaltungskosten... 320 
— 1 456 030 
b) Herauszahlungen an Oesterreich- Ungarn für die öster- 
reichische Gemeinde Mittelberg 30 
bleiben (Titel 1) 1 456 000 
2. Wechselstempelsteuer.... 9 945 000 
Davon ab: 
a) gemäß §. 27 des Gesetzes über die Wechselstempelsteuer 
vom 10. Juni 1869 zwei Prozent oder 198 900 Mark 
b) die dem Reiche erwachsenden Erhebungs- 
und Verwaltungskosten..... 274100 
zusammen . . . 473 000 
bleiben (Titel 2 ) 9 472 000 
3. Stempelabgabe für Werthpapiere, Kaufgeschäfte etc. 
und Lotterieloose: 
A. für Aktien, Renten- und Schuldverschreibungen, ab- 
züglich der den Bundesstaaten nach §. 44 des Reichs- 
stempelgesetzes vom 27. April 1894 (Reichs- Gesetzbl. 
S. 381) zu vergütenden zwei Prozent Erhebungs- und 
Verwaltungskosen . . .. .. 15 795 000 
B. für Kauf- und sonstige Anschaffungsgeschäfte, abzüglich 
zwei Prozent für die Bundesstaaten 13 054 000 
Seite 28 849 000 
  
  
 
	        
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