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Titel.
Ausgabe.
Betrag
für das
Rechnungs-
jahr 1899.
Mark.
Darunter
künftig
wegfallend.
Mark.
Uebertrag .
Der derzeitige Inhaber der Stelle des Gouverneurs ist
noch als Reichsbeamter — nicht als Beamter der Lokal-
verwaltung — anzusehen und zu behandeln.
Das persönliche pensionsberechtigende Gehalt beträgt:
1. für den Gouverneur 8 200 Mark bis 10 500 Mark,
2. für den ständigen Vertreter desselben, den Vorsteher
der Bergbehörde, die Bezirksamtmänner und den Richter
3.000 Mark bis 6 000 Mark, im Durchschnitte 4 500
Mark,
3. für die Vorstände für Zoll, Kalkulatur und Kasse, für
die Sekretäre der Zentralverwaltung, den Vermessungs-
beamten und Kulturtechniker sowie für die Zollamts-
vorsteher 2 700 Mark bis 4500 Mark, im Durch-
schnitte 3 600 Mark,
4. für die Bezirksamtssekretäre und den Gerichtsschreiber
2 400 Mark,
5. für den Materialienverwalter 1 600 Mark bis 2 200
Mark.
B. Schutztruppe
Summe Titel 1..
Zu Titel 1. Sämmtliche Beamte und Militärpersonen
haben freie Wohnung.
Zu Pensionen für in den Ruhestand und zu Wartegeldern für
in den einstweiligen Ruhestand getretene Landesbeamte sowie
zur Versorgung von Hinterbliebenen verstorbener Landesbeamten
Zu Pensionen und Pensionserhöhungen für Pensionäre der Schutz-
truppe auf Grund des Gesetzes vom 7./18. Juli 1896 (Reichs-
Gesetzbl. S. 653.
158 050
1 102 750
2 750
1 260 800
52 000
2 750
1 312 800
2 750