Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1899. (33)

— 242 — 
B 1. 
Nr. 538. 
  
Berlin am............................................ drei und zwanzigs ten 
Dezember tausend neunhundert eins. 
  
  
Vor dem unterzeichneten Standesbeamten erschienen heute zum Zwecke der 
Eheschließung: 
1. der Schmiedemeister Julius Hermann*) Schneider, 
  
  
  
der Persönlichkeit nach auf Grund der Aufgebotsverhandlungen 
  
  
  
  
  
anerkannt, 
evangelischer Religion, geboren am drei und zwanzigs ten 
September des Jahres tausend achthundert 
ein und siebzig zu Potsdam 
  
  
,wohnhaft in Berlin, Auguststrasse 37, 
  
Sohn des Bäckermeisters Karl Anton Julius*) Schneider und seiner Ehefrau 
  
Hermine Anna, geborenen Müller, 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
wohnhaft 
in Potsdam ; 
2. die Wittwe Henriette Heidrich, geborene Neuberg, ohne Beruf, 
der Persönlichkeit nach auf Grund der Aufgebotsverhandlungen 
anerkannt, 
evangelischer Religion, geboren am ein und dreissigs ten 
Mai des Jahres tausend — — achthundert 
— zu Treptow, Kreis Teltow 
  
,wohnhaft in Berlin, Gipsstrasse 5, 
  
  
Tochter des Tischlermeisters Hermann Neuberg, wohnhaft in Frankfurt an der 
Oder, und seiner Ehefrau Marie Henriette, geborenen Schmidt, 
  
  
wohnhaft 
  
in Danzig.*) 
*) Es ist in allen Fällen Stand oder Gewerbe der Verlobten und ihrer Eltern anzugeben, ebenso sämmtliche Vornamen, soweit sie bekannt sind. 
**) Wohnt die Murter nicht an demselben Orte wie der Vater, so ist der Wohnort der Mutter besonders anzugeben.
	        
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