Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1899. (33)

— 244 — 
B 2. 
der Hiensthneclt Ilermann Plilipp“) Naumann, 
Nr. 74. 
Namslau am neun und zwanzigs ten 
  
  
  
  
März tausend neunhundert vier. 
 
Vor dem unterzeichneten Standesbeamten erschienen heute zum Zwecke der 
Eheschließung: 
1. der Dienstknecht Hermann Philipp*) Naumann 
  
  
der Persönlichkeit nach 
  
  
  
  
  
  
  
bekannt, 
evangelischer Religion, geboren am ..............................elf ten 
Dezember des Jahres tausend achthundert 
sieben und siebzig zu Schreibendorf, Kreis Brieg 
  
  
,wohnhaft in Namslau, 
  
Sohn des Schlächters Philipp August*) Naumann und seiner Ehefrau Karoline, 
  
geborenen Raue, 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
wohnhaft 
in Schreibendorf, Kreis Brieg 
die Dienstmagd Amalie Schmidt, 
der Persönlichkeit nach auf Grund ihres Gesindedienstbuchs 
anerkannt, 
evangelischer Religion, geboren am fünf ten 
Mai des Jahres tausend achthundert 
neun und siebzig — zu Brieg  
  
,wohnhaft in Halbendorf, Kreis Oppeln, 
  
Tochter des Seilers Ludwig Heinrich Schmidt, wohnhaft in Brieg, und seiner 
  
verstorbenen Ehefrau Bertha, geborenen Dreher, 
zuletzt wohnhaft 
  
  
in Brieg. 
  
E 
D 
*1 
Durch das am 23. Dezember 1909 rechtskräftig 
gewordene Urtheil des Königlichen Landgerichts 1 in 
Berlin ist die Ehe zwischen dem Hermann Philipp 
Naumann und der Amalie Naumann, geborenen Schmidt, 
geschieden worden. 
Namslau am 5. Januar 1910. 
Der Standesbeamte. 
. 
Die Uebereinstimmung mit dem Hauptregister be- 
glaubigt 
Namslau am 5. Jumuar 1910 
der Standesbeamte 
. 
Siegel. 
Beglaubigt. **) 
Namslau am 11. Januar 1910. 
Der Gerichtsschreiber 
des Königlichen Amtsgericht 
N. 
*) Es ist in allen Fällen Stand oder Gewerbe der Verlobten und ihrer Eltern anzugeben, ebenso sämmtliche Vornamen, soweit sie bekannt sind. 
**) Die Form des Beglaubigungsvermerkes richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften, die für die Beglaubigung von Abschriften durch die Gerichtsschreiber gelten.
	        
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