Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1899. (33)

nicht mächtig ist und sich nur in polnischer Sprache 
erklären kann, wurde der ron Person bekannte Lehrer 
Karl Hildebrand, wohnhaft in Obornik, als Dol- 
metscher zugezogen. Dieser versicherte an Eidesstatt, 
dass er treu und gewissenhaft  übertragen werde. 
Oginski zeigte darauf durch den Dolmetscher an,  
249 
C 1. 
Nr. 49. 
  
.. Obornik am 17. November 1901. 
Vor dem unterzeichneten Standesbeamten erschien heute, der Persönlichkeit 
nach 
  
  
bekannt, 
  
der Stellenbesitzer Joseph Karl Paul*)  Oginski, 
  
wohnhaft in Obornik. Da der Erschienene der deutschen Sprache 
und zeigte an  daß der Schüler Jgnaz Joseph Oginski, 
  
  
  
  
   
  
—alt kathiolischer Religion, 
wohnhaft in Obornik bei dem Anzeigenden, 
geboren zu Rawitsch am 7. September 1894,**) 
  
  
  
  
  
  
  
— 
— 
Sohn des Anzeigenden und seiner Ehefrau Maria Olga, geborenen 
Nowak, 
  
  
zu Obornik in der Wohnung des Anzeigenden 
  
am siebzehn ten November 
des Jahres tausend neunhundert eins 
Nachmittags um ein ein halb Uhr 
verstorben sei. 
geschrieben.) Dem Anzeigenden in polnischer Sprache durch den Dolmetscher 
  
  
Uhr 
(Vorstehend 4 Druckworte gestrichen, 6 Zeilen am Rande 
  
  
  
Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben. 
Joseph Karl Paul Oginski. Karl Hildebrand , ., 
  
Der Standesbeamte. 
*) Es sind stets sämmtliche Vornamen des Verstorbenen und seiner Eltern anzugeben, soweit die Namen bekannt sind. 
**) Des Vermerkes, daß der Versterbene ledig gewesen sei, bedarf es nicht, wenn es nach seinem Alter ausgeschlossen ist, daß er verheirathet war. 
Reichs- Gesetzbl. 1899. 
41
	        
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