Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1899. (33)

— 649 — 
XIL. IXa. 
Natriumsuperoxyd ist in starken Blechbüchsen mit verlöthetem Deckel, 
die in eine mit verlöthetem Blecheinsatz ausgestattete, starke Holzkiste verpackt 
sind, aufzugeben. 
Nl.IXh. 
Calciumcarbid muß in luftdicht verschlossene eiserne Gefäße verpackt 
sein. Andere Stoffe dürfen in die Gefäße nicht beigepackt werden. 
1% 
Präparate, welche aus Terpentinöl oder Spiritus oder 
anderen leicht entzündlichen Flüssigkeiten, wie Petroleumnaphta, 
einerseits und IHlaz andererseits bereitet sind, wie Spirituslacke 
und Sik kative, unterliegen den nachstehenden Vorschriften: 
J. uy) Wenn diese Präparate in Ballons, Flaschen oder Kruken 
verschickt werden, so müssen die Behälter dicht verschlossen, 
Wohl verpackt und in besonderec, mit starken Vorrichtungen 
zum bequemen Handhaben verschene Gelfässe oder geflochtene 
Körbe eingeschlossen sein. 
() Wenn die Versendung in Metall-, Holz- oder Gummi- 
behälterm erlolgt, §so müssen die Hehäher vollkommen dicht 
2. Die aus –ieml ober Petroleunmayhtn und Ilaxz bereiteten 
üübelriechenden Prüparate dürfen nur in oflenen Wagen belördert 
werden. 
3. Wegen der Zusammenpackung mit anderen Gegenstünden ver- 
gleiche Nr. XXXV. 
La. 
Gefettete Eisen= und Stahlspähne (Dreh-, Bohr= und der- 
gleichen Spähne) und Rückstände von der Reduktion des Nitrobenzol 
aus Anilinfabriken werden, sofern sie nicht in luftdicht verschlossenen Behällern 
aus starkem Eisenbleche verpackt zur Aufgabe gelangen, nur in eisernen Wagen 
mit Deckeln oder unter Deckenverschluß befördert. 
() Aus dem Frachtbriefe muß ersichtlich sein, ob die Eisen= oder Stahl- 
spähne gefettet sind oder nicht, anderenfalls werden sie als gefettet behandelt. 
T I. 
() Mit Fett oder Oel getrünktes Papier sowie Hülsen aus 
solchem werden nur in bedeckt gebauten oder in oflenen Wagen unter 
Deckenverschluss befördert. 
G) Bei Sendungen von Hülsen dieser Art muß der Frachtbrief eine Er- 
klärung des Absenders enthalten, daß die Hülsen nach der Tränkung erhitzt und 
darauf in Wasser völlig abgekühlt worden sind.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.