Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1899. (33)

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(Nr. 2622.) Bekanntmachung, betreffend eine Abänderung des Verzeichnisses der gewerb- 
lichen Anlagen, welche einer besonderen Genehmigung bedürfen. Vom 
31. Oktober 1899. v 
A Grund des §. 16 der Gewerbeordnung hat der Bundesrath, vorbehaltlich 
der Genehmigung des Reichstags, beschlossen, 
die Anlagen zur Herstellung von Zündschnüren und von elektrischen 
Zündern 
in das Verzeichniß der einer besonderen Genehmigung bedürfenden Anlagen auf- 
zunehmen. n 
Berlin, den 31. Oktober 1899. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: 
Graf von Posadoweky. 
  
Herausgegeben im Reichsamte des Innern. 
Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei. 
 
	        
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