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(Nr. 2730.) Bekanntmachung, betreffend die dem internationalen Uebereinkommen über den
Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste. Vom 10. November 1900.
D. Liste der Eisenbahnstrecken, auf welche das internationale Uebereinkommen
über den Eisenbahnfrachtverkehr Anwendung findet (VI. Ausgabe vom 1. Januar
1900, Reichs-Gesetzbl. von 1900 S. 11), ist wie folgt abgeändert worden:
I. Mit sofortiger Gültigkeit:
Unter „Oesterreich und Ungarn. II. Ungarn.“ ist die Ziffer 11
„Torontäler Lokalbahnen und die im Betriebe derselben stehenden Lokal-=
bahnen“ gestrichen, nachdem diese Bahnen in den Betrieb der Königlich
ungarischen Staatsbahnen übergegangen sind.
II. Mit Wirkung vom 23. November d. J.:
Unter „Oesterreich und Ungarn.“ sind nachgetragen:
1. In Abtheilung I „Im Reichsrathe vertretene Königreiche
und Länder.““:
7 a. Lokalbahn Friedland -Reichsgrenze nächst Hermsdorf.
2. In Abtheilung II „Un garn.“:
13a. Lokalbahn Szatmär—Erdöd.
Berlin, den 10. November 1900.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage:
Schulz.
Herausgegeben im Reichsamte des Innern.
Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.
Reichs-Gesetzbl. 1900. 163