Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1900. (34)

— 1038 — 
c) Der Reflektor muß soweit gekrümmt sein, daß die reflektirten Strahlen 
auch nach den äußersten Enden der Linse geworfen werden. 
d) Die Stellung des Reflektors muß derartig gesichert sein, daß eine 
Verschiebung oder unrichtige Stellung desselben nicht eintreten kann, 
wenn die Lampe an ihrem Platze in der Laterne steht. 
Berlin, den 8. Dezember 1900. 
Der Reichskanzler. 
Graf von Bülow. 
  
Herausgegeben im Reichsamte des Innern. 
Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei. 
 
	        
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