Ergebniß der Prüfung.
Die Prüfungs-Prädikate sind:
vorzüglich,
gut,
genügend,
oder
ungenügend.
Eine Hauptcensur entscheidet, ob der Kandidat im Ganzen
bestanden hat oder nicht.
Hat der Kandidat in der mündlichen Prüfung nicht bestanden,
"6 bestimmt die Examinations-Kommission, nach welcher
Frist er sich zur Wiederholung derselben melden darf.
Besteht der Kandidat in einem Theile der Prüfung, in
welchem er schon früher nicht bestanden, auch bei der Wiederholung
nicht, so kann eine Zulassung desselben zur nochmaligen
Wiederholung der Prüfung nur mit Genehmigung der obersten
Postbehörde erfolgen.
Berlin, den 23. Mai 1871.
General-Postamt.
4.
Instruktion
für
das Postsekretair - Eramen,
vom 23. Mai 1871.
Prüfungs-Kommission.
Bei jeder Ober-Postdirektion wird eine Prüfungs-Kommission
gebildet. Der Präses derselben ist der Ober-Postdirektor.
Als Mitglieder sind in der Regel heranzuziehen:
1. der Ober-Postrath oder Postrath oder, wo ein solcher
Beamter nicht angestellt ist, ein für das Examinations-