Volltext : Reichs-Gesetzblatt. 1900. (34)

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Betrag
  für  das
Einnahme.    Rechnungs=Kapitel. | Titel.
  jahr  1900.
Mark.
2.  II.  Reichsstempelabgaben.
1.   Spielkartenstempel,
abzüglich  der  den  Bundesstaaten  nach  §.  23  des  Gesetzes
vom  3.  Juli  1878  an  Erhebungs=  und  Verwaltungskosten
zu  vergütenden  fünf  Prozent  ...                          1 471 550
Davon  ab:
a)  Kosten  der  Kontrole  und  sonstige  dem  Reiche  unmittelbar
erwachsende  Verwaltungskosten   …  520
=  1  471  030
b)  Herauszahlungen  an  Oesterreich = Ungarn  für  die  österreichische
  Gemeinde  Mittelberg   …  30
bleiben  (Titel   1)  …  1  471 000
2.  Wechselstempelsteuer   …    10  883  000
Davon  ab:
a)  gemäß  §.  27  des  Gesetzes  über  die  Wechselstempelsteuer
vom  10.  Juni  1869  zwei  Prozent  oder  217  660  Mark
b)  die  dem  Reiche  erwachsenden  Erhebungsund
  Verwaltungskosten   …  298  340   =zusammen   …
  516  000
bleiben  (Titel  2)   …   10  367  000
3.  Stempelabgabe  für  Werthpapiere,  Kaufgeschäfte  2c.
und  Lotterieloose:
A.  für  Aktien,  Renten=  und  Schuldverschreibungen,  abzüglich
  der  den  Bundesstaaten  nach  §.  44  des  Reichsstempelgesetzes
  vom  27.  April  1894  (Reichs = Gesetzbl.
S.  381)  zu  vergütenden  zwei  Prozent  Erhebungs=  und
Verwaltungskosten   …  17  312  000
B.  für  Kauf=  und  sonstige  Anschaffungsgeschäfte,  abzüglich
zwei  Prozent  für  die  Bundesstaaten   …  14  145  000
Seite   …  31  457  000