Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1900. (34)

  
  
  
Betrag 
für das 
Titel. Ausgabe. Rechnungs- 
jahr 1900. 
Mark. 
(1.) Uebertrag . 257.500 
c. IJustizverwaltung. 
1 Oberrichter, zugleich mit den Funktionen des Auditeurs der Schutztruppe 
beauftragt, mit 5100 Mark bis 8 100 Mark (Kolonialdienst-Zulage II1 
des Tarifs). 
2 Bezirksrichter in Dar-es-Saläm und Tanga mit 3 600 Mark bis 
6 600 Mark (Kolonialdienst-Zulage II 2 des Tarifs). 
2 Sekretäre mit 2 100 Mark bis 4 200 Mark (Kolonialdienst-Zulage III2 
des Tarifs). 
1 Gefängnißwärter mit 1000 Mark bis 1500 Mark (Kolonialdienst-Zulage IVI2 
des Tarifs). 
— Ò 18 000 
Anmerkung zuc. Der Sekretär beim Bezirksgericht in Dar-es-Saläm 
fungirt zugleich beim Obergerichte. 
d. Für die Gesammtverwaltung treten noch hinzu: 
1 Stabsarzt mit 10 800 Mark. 
2 Stabsärzte mit je 9 600 Mark. 
1 Regierungsarzt mit 3 600 Mark bis 5 700 Mark (Kolonialdienst- Zulage II 3 
des Tarifs). 
1 Lazarethinspektor mit 1 500 Mark bis 2700 Mark (Kolonialdienst-Zulage II13 
des Tarifs). 
2 Sanitätssergeanten mit je 2 760 Mark. 
3 Sanitätsunteroffiziere mit je 2 400 Mark. 
48 720 
  
Solange der Stabsarzt nach seinem Dienstalter in der Armee oder 
Marine den dem Satze von 10 800 Mark entsprechenden heimischen 
Gehaltssatz von 3 900 Mark nicht erreicht hat, sind nur 9 600 Mark 
zuständig. 
Die Militärärzte, Sanitätssergeanten und Sanitätsunteroffiziere werden 
von der Kaiserlichen Schutztruppe abkommandirt. Bei Wahrnehmung 
einer Stabsarztstelle durch einen Oberarzt oder einen Assistenzarzt ist nur 
eine Besoldung von 7 500 Mark oder 6 300 Mark zahlbar. 
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