Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1900. (34)

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Betra 9 
Zr 1 für das 
Titel. Aus 9a be. Rechnungs- 
jahr 1900. 
Mark. 
II. Einmalige Ausgaben. 
1.]Für Neubauten und Beschaffung ihrer inneren Einrichtung sowie zu sonstigen 
öffentlichen Arbeien . . . . . . ... 310000 
la. Zu Wege-, Brunnen= und Wasseranlgen . . . . . . . .. 200 000 
2.Für die Ablösung von Militärpersonen der Schutztrunen . . 51 000 
3. JZu Theuerungszulagen für diätarisch beschäftigte Civilbeamte . . . . . . . . . . . . . 16 000 
4. Zur Hebung der Pferde- und Viehzucht. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 40 000 
5. Zur Fortführung der Eisenbahn und des Telegraphen von Swakopmund 
nachWindhoek.............................................. 2300000 
6. Zur Fortführung des Baues einer Hafenanlage bei Swakopmund, 3. Rate 350 000 
7. Zu Beihülfen für deutsche Ansiedler, insbesondere für ausgediente Angehörige 
der Schutztruoen . ... 100 000 
8. Lur Beschaffung von Reitausrüstungen, 1. Rtee 70 000 
9. Zur Schaffung eines eisernen Bestandes an Proviant= und Ausrüstungsstücken 
250 000 
  
für den Fuhrpartz2z:eee. . . . . .. 
Summe IIL . . . . 
III. Reservefonds. 
Zu unvorhergesehenen Ausgaben ... .. . . . . . . . . . . . ..... .. . . . .. . .. . . .. 
Anmerkung. Die über den Etat aufkommenden Einnahmen sowie 
die Ersparnisse bei den fortdauernden und einmaligen Ausgaben fließen 
dem Reservefonds zu, aus welchem auch nothwendige Mehrausgaben zu 
decken sind. 
Rückeinnahmen aus Verkaufserlösen fließen den betreffenden Ausgabe— 
fonds wieder zu. 
Der Reservefonds ist übertragbar. 
Die Einnahme beträgt . . . . 
  
3687000 
44470 
  
8174300 
8174300 
  
 
	        
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