Full text : Reichs-Gesetzblatt. 1900. (34)

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Nr   4.

Inhalt:  Bekanntmachung,  betreffend  eine  VI.  Ausgabe  der  dem  internationalen  Uebereinkommen  über  den
Eisenbahnfrachtverkehr  beigefügten  Liste.  S.  11.

 

 

 

 

(Nr.  2647.)  Bekanntmachung,  betreffend  eine  VI.  Ausgabe  der  dem  internationalen  Uebereinkommen
  über  den  Eisenbahnfrachtverkehr  beigefügten  Liste.  Vom  25.  Januar
1900.

Die  dem  internationalen  Uebereinkommen  über  den  Eisenbahnfrachtverkehr  vom
14.  Oktober  1890  beigefügte  Liste  der  Eisenbahnstrecken,  auf  welche  dieses  Uebereinkommen

  Anwendung  findet  (V.  Ausgabe  vom  1.  Januar  1898,  Reichs = Gesetzbl.

von  1898  S.  7),  ist  unter  Berücksichtigung  der  inzwischen  eingetretenen  Aenderungen
  in  der  nachstehenden,  vom  Zentralamte  für  den  internationalen  Eisenbahntransport
  mitgetheilten  Fassung  neu  aufgestellt  worden:

Liste  der  Eisenbahnstrecken,

auf  welche

das  internationale  Uebereinkommen  über  den  Eisenbahnfrachtverkehr
vom  14.  Oktober  1890  Anwendung  findet.
(VI.  Ausgabe  vom  1.  Januar  1900.)

Deutschland.

A.  Von  deutschen  Verwaltungen  betriebene  Bahnen  und  Bahnstrecken.

I.  Staats=  und  unter  Staatsverwaltung  stehende  Eisenbahnen.

1.  Reichseisenbahnen  in  Elsaß=Lothringen.

2.  Militär=Eisenbahn.

3.  Königlich  preußische  Staatseisenbahnen  —  einschließlich  der  gemeinschaftlich
mit  ihnen  betriebenen  Großherzoglich  hessischen  Staatseisenbahnen  —  sowie
die  unter  preußischer  Staatsverwaltung  stehenden  Privatbahnen,  mit
Ausschluß:

a)  der  Oberschlesischen  schmalspurigen  Zweigbahn.
Reichs =   Gesetzbl.  1900.  5

Ausgegeben  zu  Berlin  den  3.  Februar  1900.