Kauf (Gewährleistung wegen Mängel der Sache) 8 468—475
8 468. Sichert der Verkäufer eines Grundstücks dem Käufer eine
bestimmte Größe des Grundstücks zu, so haftet er für die Größe wie für
eine zugesicherte Eigenschaft.-“) Der Käufer kann jedoch
wegen Mangels der zugesicherten Größe Wandelung nur verlangen,
wenn der Mangel so erheblich ist, daß die Erfüllung des
Vertrags für den Käufer kein Interesse hat.)
§ 469. Sind von mehreren verkauften Sachen nur einzelne
mangelhaft, so kann nur in Ansehung dieser Wandelung verlangt
werden, auch wenn ein Gesamtpreis für alle Sachen festgesetzt ist. Sind
jedoch die Sachen als zusammengehörend verkauft,““) so kann
jeder Teil verlangen, daß die Wandelung auf alle Sachen erstreckt
wird, wenn die mangelhaften Sachen nicht ohne Nachteil für ihn von
den übrigen getrennt werden können.
§ 470. Die Wandelung wegen eines Mangels de: Hauptsache erstreckt
sich auch auf die Nebensache.:') Ist die Nebensache mangelhaft,
so kann nur in Ansehung dieser Wandelung verlangt werden.
§ 471. Findet im Falle des Verkaufs mehrerer Sachen für einen
Gesamtpreis die Wandelung nur in Ansehung einzelner Sachen statt,
so ist der Gesamtpreis in dem Verhältnisse herabzusetzen,
in welchem zur Zeit des Verkaufs der Gesamtwert der Sachen in
mangelfreiem Zustande zu dem Werte der von der Wandelung
nicht betroffenen Sachen gestanden haben würde.s)
§ 472. Bei der Minderung ist der Kaufpreis in dem Verhältnisse
herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Sache
in mangelfreiem Zustande zu dem wirklichen Werte gestanden
haben würde.?)
Findet im Falle des Verkaufs mehrerer Sachen für einen Gesamtpreis
die Minderung nur wegen einzelner Sachen statt, so ist bei der
Herabsetzung des Preises der Gesamtwert aller Sachen zu Grunde zu
legen.50)
§ 473. Sind neben dem in Geld festgesetzten Kaufpreise Leistungen
bedungen, die nicht vertretbare Sachen 31) zum Gegenstande haben, so
find diese Leistungen in den Fällen der §§ 471, 472 nach dem Werte zur
Zeit des Verkaufs in Geld zu veranschlagen. Die Herabsetzung
der Gegenleistung des Käufers erfolgt an dem in Geld festgesetzten
Preise;:) ist dieser geringer als der abzusetzende Betrag,
so hat der Verkäufer den überschießenden Betrag dem Käufer zu
vergüten.“)
8 474. Sind auf der einen oder der anderen Seite mehrere beteiligt,
so kann von jedem und gegen jeden Minderung verlangt werden.
Mit der Vollziehungs") der von einem der Käufer verlangten
Minderung ist die Wandelung ausgeschlossen.
§ 475. Durch die wegen eines Mangels erfolgte Minderung
wird das Recht des Käufers, wegen eines anderen Mangels
Wandelung oder von neuem Minderung zu verlangen, nicht ausgeschlossen.“)
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