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Vertretern der politischen Gemeinde, oder zwischen Kirchenvorstand
und Mitgliedern der Kirchengemeinde Streitigkeiten zu schlichten
sind, bei welcher auch Beschwerden über Geistliche angebracht wer—
den können, ist die Kircheninspektion. Sie besteht für die Gemeinden
in kleineren Städten und auf dem Lande aus dem Ephorus
und Amtshauptmann, in Städten mit revidierter Städteordnung
aus Ephorus und Stadtrat, ev. auch dem Amtshauptmann.
Dem Konsistorium zur Seite steht die Synode, ähnlich wie
der Regierung der Landtag. Die Synode besteht aus 63 geistlichen
und weltlichen Mitgliedern und einigen Professoren der Universität
Leipzig und tritt aller 5 Jahre zusammen.
Niederschrift:
1. Man unterscheidet politische, Kirchen= und Schulgemeinde.
2. Oberste Behörde in Kirchen= und Schulsachen ist das Ministerium des
Kultus und öffentlichen Unterrichtes, dem für Kirchenangelegenheiten
das Konsistorium und die Synode zur Eeite stehen.
3. In Sachsen ist die evangelisch-lutherische Kirche die überwiegende.
4. Die Angelegenheiten einer Kirchengemeinde werden am Orte durch den
Kirchenvorstand geregelt.
5. Mehrere politische Gemeinden können eine Kirchengemeinde (Parochie)
bilden; mehrere Parochien bilden eine Ephorie.
6. Nächste Behörde ist die Kircheninspektion.
11. Lehrstunde.
(Fortsetzung.)
1. Wir fanden in der letzten Stunde, daß man unterscheidet
politische, Kirchen= und Schulgemeinde.
Uber die letztere wollen wir heute miteinander sprechen.
2. Schulangelegenheiten. Die Schulgemeinde. Oft,
ja meist, bildet die politische Gemeinde auch die Schulgemeinde,
es können sich aber auch mehrere Gemeinden und Gutsbezirke zu
einer Schulgemeinde zusammenthun.
Für das hochentwickelte vaterländische Schulwesen gilt das
Gesetz von 1873.
3. Schulvorstand. Wie die Angelegenheiten der politischen
Gemeinde durch den Stadtgemeinderat, die der Kirchengemeinde
durch den Kirchenvorstand, so werden die der Schulgemeinde durch
den Schulvorstand geregelt.
Dieser setzt sich zusammen aus Mitgliedern der Gemeindeverwaltung,
die von denselben gewählt werden, aus dem ersten
Lehrer oder Schuldirektor (bez. in großen Gemeinden aus mehreren)
und dem Ortsgeistlichen.