Full text : Reichs-Gesetzblatt. 1900. (34)

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Einleitung  des  Strafverfahrens  gegen  den  Beschuldigten.  Diese  Verfügung  hat
die  dem  Angeschuldigten  zur  Last  gelegte  That  unter  Hervorhebung  ihrer  gesetzlichen
  Merkmale  und  des  anzuwendenden  Strafgesetzes  zu  bezeichnen.

Der  Beschluß,  durch  den  das  Hauptverfahren  eröffnet  wird,  hat  auch  die
Beweismittel  anzugeben.

§.  59.

Die  Vorschrift  des  §.  232  der  Strafprozeßordnung  findet  auch  dann  Anwendung,
  wenn  nach  dem  Ermessen  des  Gerichts  die  zu  erwartende  Freiheitsstrafe
  nicht  mehr  als  sechs  Monate  beträgt.

§.  60.

Den  Umfang  der  Beweisaufnahme  bestimmt  das  Gericht,  ohne  hierbei
durch  Anträge,  Verzichte  oder  frühere  Beschlüsse  gebunden  zu  sein.

§.  61.

In  das  Protokoll  über  die  Hauptverhandlung  sind  die  wesentlichen  Ergebnisse
  der  Vernehmungen  aufzunehmen.  

§.  62.
In  den  Fällen  der  §§.  45,  449  der  Strafprozeßordnung  beträgt  die  Frist
zwei  Wochen.
§.  63.

Gegen  die  wegen  Uebertretungen  erlassenen  Entscheidungen  ist,  sofern  eine
Verurtheilung  auf  Grund  des  §.  361  Nr.  3  bis  8  des  Strafgesetzbuchs  erfolgt
oder  nur  auf  Geldstrafe  oder  auf  Geldstrafe  und  Einziehung  erkannt  wird,  ein
Rechtsmittel  nicht  zulässig.

Im  Uebrigen  findet  in  Strafsachen  gegen  die  Urtheile  des  Konsulargerichts
das  Rechtsmittel  der  Berufung  statt.

§.  64.
Auf  Beschwerden  gegen  Entscheidungen  des  Konsuls  findet  die  Vorschrift
des  §.  23  Abs.  1  der  Strafprozeßordnung  keine  Anwendung.
In  den  Fällen  des  §.  353  der  Strafprozeßordnung  ist  der  Konsul  zur
Abänderung  seiner  durch  Beschwerde  angefochtenen  Entscheidung  befugt.

§.  65.

Die  der  Staatsanwaltschaft  zustehenden  Rechtsmittel  können  gegen  die
Entscheidungen  des  Konsulargerichts  von  dem  Konsul  eingelegt  werden.

§.  66.

In  den  Fällen  der  §§.  353,  355,  358,  360  der  Strafprozeßordnung
beträgt  die  Frist  zwei  Wochen.