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An
das Königliche Landrats- Amt des N. Kreises
zu
N.
Anm.: Wenn die Landräte bestimmen, daß die dienstlichen Berichte
an ihre Person adressiert werden sollen, so hat dies zu geschehen.
An
die Königliche Staatsanwaltschaft beim .. .. Gerichte
zu
N.
An
den Amtsvorsteher Herrn N.
Hochwohlgeboren
(resp. Wohlgeboren)
zu
N.
Am Schluß folgt (ohne Submissionsstrich)
Name,
Charge,
Brigade.
z. B. N
berittener Gendarm
der .. . .ien Gendarmerie-Brigade.
Sofern es sich um Rückreichung von Schriftstücken oder nur um
Entnahme oder Beifügung von Anlagen oder Gegenständen handelt,
ist folgende Form zu gebrauchen:
Eingegangen N. (Ort), den 18.4
und zurückgereicht. Unterschrift
(ohne Charge und Brigade).
Eingegangen N. (Ort), den 18.
und zurückgereicht. unter Beifügung des und des z. B. Revisions-Bemerkungsbuches
oder des Sattels
pro 18
Unterschrift (wie oben).
Eingegangen · N.(Ort),den18..
und zurückgereicht. mit dem Bericht, daß 2c.
Unterschrift (wie oben).
Ist das Schriftstück von dem Gendarm ausgegangen, oder schon
einmal in seinen Händen gewesen, so heißt es überall statt: „Eingegangen“
dann „Wiedereingegangen“ 2c.
Zummach, Amtliche Berichte. 5