Full text : Amtliche Berichte.

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An
das  Königliche  Landrats-  Amt  des  N.  Kreises
zu
N.
Anm.:  Wenn  die  Landräte  bestimmen,  daß  die  dienstlichen  Berichte
  an  ihre  Person  adressiert  werden  sollen,  so  hat  dies  zu  geschehen.

An
die  Königliche  Staatsanwaltschaft  beim  ..  ..  Gerichte
zu
N.
An
den  Amtsvorsteher  Herrn  N.
Hochwohlgeboren
(resp.  Wohlgeboren)
zu
N.
Am  Schluß  folgt  (ohne  Submissionsstrich)
Name,
Charge,
Brigade.
z.  B.  N

berittener  Gendarm
der  ..  .  .ien  Gendarmerie-Brigade.
Sofern  es  sich  um  Rückreichung  von  Schriftstücken  oder  nur  um
Entnahme  oder  Beifügung  von  Anlagen  oder  Gegenständen  handelt,
ist  folgende  Form  zu  gebrauchen:

Eingegangen  N.  (Ort),  den  18.4
und  zurückgereicht.  Unterschrift

(ohne  Charge  und  Brigade).

Eingegangen  N.  (Ort),  den  18.

und  zurückgereicht.  unter  Beifügung  des  und  des  z.  B.  Revisions-Bemerkungsbuches
  oder  des  Sattels

pro  18
Unterschrift  (wie  oben).
Eingegangen  ·  N.(Ort),den18..
und  zurückgereicht.  mit  dem  Bericht,  daß  2c.
Unterschrift  (wie  oben).
Ist  das  Schriftstück  von  dem  Gendarm  ausgegangen,  oder  schon
einmal  in  seinen  Händen  gewesen,  so  heißt  es  überall  statt:  „Eingegangen“
  dann  „Wiedereingegangen“  2c.
Zummach,  Amtliche  Berichte.  5