4.
5.
6. 7.
8.
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4. Der Paris—Lyon = Mittelmeerbahn, einschließlich der für Rechnung der
Konzessionäre betriebenen Linie des alten Hafens in Marseille und derjenigen
von Arles nach Saint = Louis.
5. Der Orléansbahn, einschließlich der unter den gleichen Bedingungen wie
das Hauptnetz betriebenen Lokalbahnen der Sarthe.
6. Der Südbahn.
7. Der Staatsbahnen, einschließlich der für Rechnung der Konzessionäre betriebenen
Lokalbahnen von Ligré = Rivière nach Richelieu und von Barbezieux
nach Châteauneuf.
8. Der beiden Ringbahnen von Paris, einschließlich der strategischen Linie
von Valenton nach Massy = Palaiseau.
9. Der Gesellschaft für Departemental = Eisenbahnen.
10. Der Eisenbahn = Gesellschaft von Somain nach Anzin und bis zur belgischen
Grenze.
11. Der Gesellschaft des Médoc.
Die Linien von lokaler Bedeutung:
12. Der Gesellschaft für Departemental = Eisenbahnen.
13. Von Marlieux nach Châtillon = sur = Chalaronne.
14. Von Castelnau nach Margaux und von Pauillac nach Port des Pilotes
(Gesellschaft des Médoc).
B. Bahnstrecken, welche sich im Betrieb oder Mitbetrieb auswärtiger
15.
16.
17.
18.
19.
20.
21.
22.
Verwaltungen befinden.
I. Belgischer Verwaltungen.
15. Die von der belgischen Staatsbahnverwaltung betriebene Strecke von
der belgisch = französischen Grenze bei Doische bis Givet.
16. Die von der Belgischen Nordbahn betriebene Strecke von der französischbelgischen
Grenze bei Heer = Agimont bis Givet.
17. Die von der Westflandrischen Eisenbahn = Gesellschaft betriebene Strecke
von der französisch = belgischen Grenze bei Abeele bis Hazebrouck.
18. Die von der Eisenbahn = Gesellschaft von Chimay betriebene Strecke von
der französisch = belgischen Grenze bei Momignies bis Anor.
II. Deutscher Verwaltungen.
Die der Französischen Ostbahn gehörigen, von den Reichseisenbahnen
in Elsaß = Lothringen mitbetriebenen Strecken von der deutschfranzösischen
Grenze:
19. bei Altmünsterol bis Petit = Croix.
20. bei Deutsch = Avricourt bis Igney = Avricourt.
21. bei Chambrey bis Moncel.
22. bei Novéant bis Pagny = sur = Moselle.