Full text : Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1902. (34)

Amtsgerichtsbezirk.  ..  ..  .  .  .  .  .  ...  Jahr

 

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Darstellung  der  gewerblichen  Rechtsstreite.

Vollzugsanleitung.

In  Spalte  2  ist  die  Zahl  der  Sachen  zu  nennen,  welche  bei  Anfang  des  Jahres,  auf  welches  die
Darstellung  sich  bezieht,  beim  Bürgermeister  noch  nicht  erledigt  waren.  Hat  der  Bürgermeister  Entscheidung
  erlassen,  so  ist  die  Sache  erledigt,  auch  wenn  der  Rechtsweg  beschritten  ist

In  jeder  Sache  wird  nur  eine  Erledigung  und  zwar,  wenn  mehrere  Theile  der  Sache  verschieden

erledigt  wurden,  die  zuletzt  zur  Tabelle  eingetragene  gezählt.  Die  Summe  der  Spalten  10,  11  und
12  muß  sich  mit  der  Zahl  der  Spalte  4  decken.

In  Spalte  14  ist  die  Zahl  der  Rechtswegbeschreitungen  einzutragen,  welche  im  Jahre,  auf  welches
die  Darstellung  sich  bezieht,  dem  Bürgermeister  bekannt  geworden  ist  (vergleiche  Formular  6  Vollzugsanleitung
  Ziffer  5).  Früher  bekannt  gewordene  Rechtswegbeschreitungen  erscheinen  in  Spalte  13.

In  Spalte  15  sind  auch  diejenigen  Erledigungen  zu  zählen,  welche  zwar  im  Vorjahre  erfolgt  aber

erst  im  Jahre,  auf  welches  die  Darstellung  sich  bezieht,  dem  Bürgermeister  bekannt  geworden  sind.

Die  Summe  der  Spalten  17  bis  19  muß  mit  der  in  Spalte  15  eingetragenen  Zahl  übereinstimmen.

Formular  7  zur  Verordnung  vom  3.  Mai  1902,  betreffend  die  Statistik  der  gewerblichen  Streitigkeiten,  Gesetzesund

  Verordnungsblatt  Seite  73  ff

Gesetzes=  und  Verordnungsblatt  1902.  20