Full text : Archiv für öffentliches Recht.Elfter Band. (11)

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begründete  Beschwerden  des  Handelsstandes  hervorgerufen  wurden,
welchen  auch  von  unbefangener  Seite  in  verschiedenen  Punkten
beigestimmt  werden  musste!!.  Dieser  Umstand  war  von  wesentlichem
  Einfluss  auf  die  in  den  Jahren  1857—1861  gepflogenen
Verhandlungen  der  Nürnberger  und  der  Hamburger  Konferenzen
zur  Herstellung  eines  deutschen  Handelsgesetzbuchs  ?.  Wenn  auch
an  der  bei  der  zweiten  Lesung  des  Entwurfs  (Protokolle  8.  1230  ff.)
hervorgetretenen  Absicht,  den  Eisenbahnen  Aenderungen  an  den
handelsgesetzlichen  Vorschriften  über  das  Frachtgeschäft  gänzlich
zu  untersagen'?,  in  Folge  lebhafter  Remonstrationen  der  Eisenbahnverwaltungen,
  bei  der  dritten  Lesung'*  nicht  festgehalten
wurde,  so  ist  doch  die  sog.  „Vertragsfreiheit“,  d.  h.  die  thatsächliche
  Autonomie  der  Eisenbahnen  durch  die  schliesslich  angenommene
  Fassung  der  betreffenden  Vorschriften  des  allgemeinen
deutschen  Handelsgesetzbuchs  wesentlich  beschränkt  worden  '°.

Hierdurch  rechtfertigt  sich  der  Ausdruck  „Autonomie“,  der  in  dieser  erweiterten
Bedeutung  für  das  erwähnte  Verhältniss  allgemein  angewendet  wird.  In
ähnlichem  Sinne  auch  HäÄnet,  Deutsches  Staatsrecht  (1890)  I,  S.  640  Anm.  3.

11  S.  namentlich  die  Denkschriften  der  Handels-  und  Gewerbekammern
von  München,  Augsburg,  Dresden  etc.  an  die  Nürnberger  Kommission  zur
Berathung  des  Handelsgesetzbuchs.  Vgl.  hierüber  GoLDSCHMIDT  in  seiner  Zeitschrift
  IV,  S.  573,  607  ff.,  642,  und  W.  Kocna,  am  gleichen  Ort  VIII,  S.  408  ff.

12  Protokolle  der  Kommission  zur  Berathung  eines  Allgemeinen  deutschen
  Handelsgesetzbuchs,  im  Auftrage  dieser  Kommission  herausgegeben
von  J.  Lutz,  kgl.  bayer.  Bezirksgerichtsrath  und  erstem  Sekretär  der  Kommission,
  Würzburg  1858ff.  Verhandlungen  über  die  Entwürfe  eines  Allgemeinen
  deutschen  Handelsgesetzbuches  und  eines  Einführungsgesetzes  zu
demselben  in  beiden  Häusern  des  (preussischen)  Landtages.  Berlin  1861.
Ueber  den  Verlauf  der  Nürnberger  etc.  Konferenzen  vgl.  namentlich
v.  Hann,  Kommentar  zum  Handelsgesetzbuch,  3.  Aufl,  Bd.  I,  8.  9ff.;
GoLpscHMmiDt,  Handbuch  des  Handelsrecht,  2.  Aufl.,  Bd.  I,  S.  84ff.,  Tuör.,
Handelsrecht,  Bd.  I,  S.  65  ff.

18  Vgl.  W.  Koc#,  Deutschlands  Eisenbahnen  II,  S,  329—331  zu  Art.  376
des  Entwurfs  zweiter  Lesung.

14  Prot.  S.  489  ff.,  4778ff.

15  Dieser  bei  der  dritten  Lesung  getroffene  Ausgleich  zwischen  den
Interessen  des  Handelsstandes  und  der  Eisenbahnen  beruht  auf  den  Beschlüssen