Full text : Blätter für Rechtsanwendung. XLIX. Band. (49)

Samstag  den  29.  März  1884.  49.  Jahrgang.  M.  7.
Dr.  J.  A.  Feuffert't

Plätter  für  Rechtsanwendung

zunächst  in  Bayern.

Juhalt:  Wirkung  der  Verusung  des  Verurtheilten,  „well  ihm  die  Strase  zu
och  sel.“  (Schluß.)  —  Mitthellungen  aus  der  Rechtsprechung  des  k.
berlandesferichts  München  Rupiaen  aus  dem  1.  Semester  1688

(Urthelle).  L###e#raturnotizen.

Wirkung  der  Berufung  des  Verurtheilten,  „weil

ihm  die  Strafe  zu  hoch  sei.
h  (Gichy  hoch

Die  Abstimmung  fiel  jedoch  gegen  dieses  Prinzip
aus;  der  Vorsitzende  der  Commission  konstatirte,  daß
das  seitens  der  beiden  genannten  Abgeordneten  vertretene
  System  der  obligatorisch  specialt  sirten
Rechtfertigungsschrift  verworfen  worden  sei,  und  hatte
sonach  Wolfsohn  keinen  Anlaß  zur  Vorlage  der  in
Arussicht  gestellten  Vorschläge.

Haben  nun  aber  die  Anhänger  der  obligatorischen
Specialisirung  eine  Niederlage  erlitten,  so  können
wohl  auch  deren  Gründe  keinen  autoritativen
Charakter  mehr  beanspruchen;  ganz  abgesehen  davon,
daß  in  einer  so  wichtigen  Frage  fragmentarische
Aeußerungen  Einzelner  nicht  entscheidend  sein  können.

Dagegen  ist  durch  die  bezeichnete  Abstimmung
in  der  Justiz-Kommission  ein  Fingerzeig  für  die
Interpretation  des  Gesetzes  gegeben  worden,  und
zwar  dahin,  daß  im  Zweifel  eine  eingelegte  Berufung
  in  nicht  eingeschränktem  Sinne  auszulegen
  sei.

Außer  diesem  Fingerzeige  erscheint  es  der  Wissenschaft
  und  Rechtsprechung  üÜberlassen,  begrifflich  festzustellen,
  was  unter  „Beschwerdepunkten“  zu  verstehen,
  beziehungsweise,  in  wie  weit  eine  Beschränkung
der  Berufung  rechtlich  möglich  sei.

Prüft  man  von  dem  so  gewonnenem  Stand-Neue

  Folge  Band  XXIX.