Metadata : Reichs-Gesetzblatt. 1900. (34)

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des  Südens  erstarkt  und  damit  die  Kontrolle
der  Eingeborenen.  Aber  immerhin  ist  große
Borsicht  geboten,  und  die  jetzt  im  Schutzgebiet
anwesenden  2500  Mann,  von  denen  die  Mehrzahl
  auf  den  Süden  kommt,  fsind  für  den  Schutz
eines  Gebietes  von  der  Größe  von  Deutschland
gewiß  keine  große  Anzahl.  Einer  weiteren  Reduktion
  würde  demnach  nicht  zugestimmt  werden
können.  Anderseits  ist  —  unter  Berücksichtigung
der  dünnen  Besiedlung  und  der  großen  Anzahl
der  waffenfähigen  Weißen  im  Schutzgebiet  —  meine
Ansicht  wohl  auch  nicht  unbegründet,  daß  weiterhin
  doch  noch  eine  erhebliche  Truppenverminderung
  möglich  sein  wird,  sobald  erst  die  immer
noch  nicht  beendete  Übergangszeit  abgeschlossen
werden  kann.  Wenn  man  bedenkt,  daß  einschließlich
  der  Schutztruppe  und  der  Polizei  im  Schutzgebiet
  heute  5309  wehrpflichtige  und  sonst  noch
5512  waffenfähige  Weiße,  insgesamt  10  821
waffenfähige  weiße  Männer  vorhanden  sind,
denen  insgesamt,  abgesehen  von  den  Ovambos,
nur  20  000  zum  größten  Teil  waffenlose  eingeborene
  Männer  gegenüberstehen,  abzüglich  der
Rehobother  Bastards  sogar  ungefähr  nur  noch
19  000,  so  daß  auf  zwei  nicht  bewaffnete  eingeborene
  Männer  (ausschließlich  der  Opambo)  ein
waffenfähiger  Weißer  und  einschließlich  der  Ovambo
auf  drei  eingeborene  Männer  ein  waffenfähiger
Weißer  kommt,  dann  wird  man  mit  Fug  und  Recht
behaupten  dürfen,  daß  dieser  Zustand  ein  normaler
nicht  ist  und  daß  eine  erhebliche  Verbesserung  mit
der  Zeit  eintreten  muß.

Seinerzeit  wurde  eine  Polizeitruppe  von  750
Polizisten  zur  Entlastung  der  Truppenmacht  eingeführt.
  Bisher  find  noch  nicht  600  Leute  eingestellt.
  Um  die  Differenz  ist  also  die  Schutzmacht
  geringer,  als  allgemein  angenommen  wird.
Diese  Polizeitruppe  ist  aber  für  Schutz=  und
Expeditionszwecke  nicht  verfügbar.  Ich  komme
hiermit  auf  eine  andere,  nicht  erfreuliche  Seite
des  südwestafrikanischen  Lebens.  Ich  meine  die
übermäßige  Beschäftigung  der  Gerichte  infolge
von  Prozeßsucht  und  leichtfertigem  Kreditgeben.

Im  Jahre  1907  waren,  abgesehen  von  305
beim  Obergericht  anhängigen  Sachen,  im  Bezirk
  Windhuk  anhängig  8718  Gerichtssachen,  im
Bezirk  Swakopmund  6842  und  259  seemannsamtliche
  Handlungen,  im  Bezirk  Keetmanshoop
2692,  im  Bezirk  Lüderitzbucht  4141,  zusammen
22752  Gerichtssachen,  d.  h.  auf  Mann,  Weib
und  Kind  des  Schutzgebietes  mindestens  vier
Gerichtssachen  in  einem  Jahr.  Eingeführt  sind
das  Konsulargerichtsbarkeitsgesetz  und  die  deutschen
  Rechtsnormen.  Die  Konsequenz  ist,  daß
unzählige  gerichtliche  Zustellungen  in  Klagen,  in
Zeugenladungen,  in  Urteilen,  in  Ladungen,  in
Pfändungen,  in  Vollstreckungen,  welche  die  Zahl

 

der  Prozesse  ja  noch  bei  weitem  übersteigen,  notwendig
  sind.  Nun  besorgt  im  Schutzgebiet  die
Post  keine  Zustellungen,  d.  h.  alles  muß  durch
die  Verwaltungsbehörde  zugestellt  werden.  Was
das  heißt  bei  einer  beständig  fluktuierenden  Bevölkerung,
  einem  fortschreitenden  Bahnbau,  einer
großen  Anzahl  von  Menschen,  welche  ihrem  Erwerb
  als  Frachtfahrer  nachgehen,  bei  zwei  Küstenplätzen
  mit  beständig  wechselnden  Personen,  kann
man  sich  ohne  weiteres  vorstellen.  Die  Gerichtskosten
  sind  ja  letzthin  höher  normiert  worden,  erreichen
  aber  immer  noch  lange  nicht  die  wirklichen
Kosten.  Ein  Polizist  kostet  dem  Fiskus  per  .  Arbeitstag
  mindestens  20  ..  Die  Entfernungen
find  enorm.  Eine  Farm  von  20  000  ha  im
Süden  hat  eine  Seitenlänge  von  14  km  =  zwei
deutschen  Meilen.  1500  Zustellungen  in  einem
Monat  bei  einem  Bezirksamt  sind  nicht  selten.
Viele  sind  fruchtlos.  Ritte  von  Hunderten  von  Kilometern
  in  einer  Bagatellsache  können  vorkommen.
So  ist  die  Polizei  gänzlich  mit  diesem  Dienst
und  den  dabei  notwendigen  Ausfertigungen  im
Bureau  beschäftigt.  Hierin  muß  ein  Wandel
herbeigeführt  werden.  Es  ist  ja  anzunehmen,
daß  viele  von  diesen  Sachen  noch  aus  Kriegszeiten
  stammen,  aber  die  ganze  Gerichtsverfassung
paßt  nicht  für  ein  in  der  Entwicklung  befindliches
  weißes  Land.  Ein  vereinfachtes  Verfahren
  in  Bagatellsachen,  die  Zustellung  durch
besondere  Gerichtsbeamte,  welche  von  den  Parteien
  nach  den  Kosten  bezahlt  werden,  ist  ebenso
notwendig  wie  der  Aufbau  einer  höheren  Instanz
in  der  Heimat.  Diese  sehr  umfängliche  Arbeit,
bei  der  die  englischen  Erfahrungen  heranznziehen
sein  werden,  wird  längere  Zeit  in  Anspruch
nehmen  und  dem  ohnehin  durch  die  Verordnungsmaterie
  für  sechs  Schutzgebiete  überlasteten  Rechtsreferat
  des  Kolonialamts  eine  neue  schwere  Arbeit
  aufbürden.  Ich  versage  mir  ein  weiteres
Eingehen  auf  diese  Angelegenheit;  sie  bildet  nur
ein  Streiflicht  auf  Zustände,  die  vom  Normalen
noch  ungemein  weit  entfernt  sind.  Wer  sich  über
die  Gerichtsangelegenheit  mehr  informieren  will,
möge  das  „Deutsche  Kolonialblatt“  vom  15.  Dezember
  1908  aufschlagen,  wo  die  Einzelheiten
dieser  Prozesse  nach  Klassen  aufgeführt  sind.  Diese
Aufzählung  zeigt  deutlicher  wie  irgend  etwas
anderes,  daß  das  Schutzgebiet  sich  wirtschaftlich
in  einer  prekären  Lage  befindet.  Man  kann  aber
sagen,  daß  diese  Krisis  vielleicht  doch  leichter  vorübergehen
  wird,  als  man  angenommen  hat.  Die
Überzeugung  bei  den  Kreditgebern,  daß  das
Land  gut  und  entwicklungsfähig  ist,  daß  für
die  gegebenen  Kredite  Werte  ins  Geld  wachsen
und  deshalb  seinerzeit  auch  die  Zahlung  erfolgen
kann,  hat  dazu  geführt,  daß  man  nicht  entmutigt
worden  ist.  Der  Zustrom  neuer  Ansiedler  mit