Contents : Briefe und Akten zur Geschichte des Dreissigjährigen Krieges. Neunter Band. (9)

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Gutachten  aller  oder  der  Mehrheit  gerichtet  sind;  alle  geschriebenen
Rechte  und  Reichssatzungen  können  nur  durch  dies  Mittel  zur  Anerkennung
  kommen.  Die  Kurfürsten  mögen  sich  deswegen  auf  dem
Tag  einer  einhelligen  Meinung  vergleichen,  der  die  friedfertigen
Stände  dann  gerne  beifallen  werden.

6.  Von  Verbesserung  der  Direktion  im  Reichshofrat  und  in
andern  Räten  und  7.von  der  Reformierung  des  ganzen  kaiserlichen
Regiments  zu  reden,  bringt  bei  der  jetzigen  Lage  des  Kaisers  schwerlich
viel  Frucht,  zumal  man  nicht  weiss,  ob  der  Kaiser  noch  länger  in  Böhmen
bleiben  oder  ins  Reich  kommen  wird  und  ob  er  nicht  aufdas  Kaisertum  verzichten,
  sich  zur  Ruhe  begeben  und  den  Kurfürsten  anheimstellen  wird,
einen  römischen  König  zu  wählen.  Bleibt  der  Kaiser  in  Böhmen  bei
seinem  jetzigen  Regiment,  aller  Jurisdiktion  und  genügendem  Unterhalt,
so  ist  für  diesen  Fall  ohnehin  schon  im  vorigen  Jahr  zu  Prag  wegen  der
Beforiwierung  der  Räte  und  des  Regiments  einiges  bedacht  und  zu
Papier  gebracht,  auch  dem  Kaiser  und  einigen  seiner  geheimen  Räte
hinterlassen  worden.  Man  kann  dies  Gutachten  auf  den  Kurfürstentag
  mitnehmen,  „allein  mag  es  eines  subjects  halben  seithero  etwas
enderung  gewonnen  haben,  durch  welches  man  verhofft  gehabt,!  den
vornembsten  mengeln  abzuhelfen  oder  vorzubawen,  desswegen  vieleicht
die  sachen  ietzmals  ein  ander  und  mehr  nachdenkons  erfordern
möchten.“  —  Begibt  sich  aber  der  Kaiser  ins  Reich,  ohne  dem
Kaisertum  zu  entsagen,  so  wird  sich  wol  das  Reich  zu  dessen
Unterhalt  etwas  angreifen  müssen  und  werden  dafür  die  Stände  nicht
nur  Abhilfe  ihrer  vorgebrachten  Beschwerden  begehren  sondern  auch
zu  besserer  Anstellung  des  Regiments  Mass  und  Ordnung  geben
wollen;  es  dürfte  dalrer  darüber  weitläufige  Verbandlungen  geben,  bevor
die  Stände  sich  zur  Bewilligun  g  des  Unterhaltes  bewegen  lassen  werden.
Leichter  wäre  es,  wenn  der  Kaiser  sich  zur  Ruhe  beyuemte  und  den
Kurfürsten  einräumte,  auf  einen  Nachfolger  zu  denken,  wobei  dann
durch  die  gewöhnlichen  Kapitulationen  so  viel  Mass  und  Ordnung  gegeben
  werden  könnte,  dass  man  sich  hernach  besonderer  Ungleichheit
nicht  zu  befahren  hätte  und  doch  weitläufige  Deliberationen  hierüber
abgeschnitten  würden.  O.  D.?

Wmz.,  Reichstagsakten,  Bd.  104,  no.  60;  Kopie  3

°  Anspielung  auf  Erzherzog  Leopoll.
?  Jatiert  nach  dem  Begleitschreiben  Fausts  an  den  Kurfürsten  von
Mainz  vom  21.  Juni  (Wmz.,  a.  a.  O.,  no.  61:  Or.  eigh.).
®  Ausser  diesem  zur  persönlichen  Information  des  Kurfürsten  bestimmten
  Gutachten  setzte  Faust  noch  eine  Instruktion  für  die  kurmainzischen
Räte  Kaspar  von  Eitz,  Gerhard  von  Waldburg  und  Liz.  Kaspar  Fleischbein
auf,  die  gemäss  dein  Ausschreiben  vor  dem  Eintreffen  der  Kurfürsten  die
„Praepar  atoria®  erledigen,  vor  allem  aber  den  Justizpunkt  vorberaten  sollten.
Um  dabei  von  Kurpfalz  nicht  mit  dem  Einwurf  aufgehalten  zu  werden,
dass  das  kurfürstliche  Kolleg  unergänzt  sei,  sollen  die  mainzischen  den
fälzischen  Räten  vorstellen,  sie  möchten  sich  den  Verzug  eines  halben
age  gefallen  lassen;  inzwischen  soll  mit  den  trieriechen,  kölnischen  und
sächsischen  Räten  wegen  der  Zulassung  von  Kurpfalz  vertraulich  geredet

Briefe  u.  Akten  des  dreissigjährigen  Krieges,  IX.  Bd.  37

Juni
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