Volltext : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1844. (21)

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Dienst-Erledigungen.

1)  Die  Bewerber  um  die  erledigte  Stelle  eines  Dekans  und  Stadtpfarrers  zu  Geißlingen
  haben  sich  binnen  vier  Wochen  bei  dem  evangelischen  Confistorium  vorschriftmäßig  zu
melden.  Das  Dekanat  begreift  17  Kirchengemeinden  mit  12,209  evangelischen  Einwohnern,
wovon  2316  ver  Stadt  Geißlingen  angehören;  das  verwandelte  Einkommen  dieser  Stelle  ist
zu  1100  fl.  in  Preisen  des  Sportelgesetzes,  berechnet.

2)  Die  Bewexber  um  die  Pfarrei  Schömberg,  Dekanats  Freudenstadt,  welche,  mit
Einschluß  von  262  Einwohnern  der  acht,  1—11  Stunden  entfernten  Filialien,  500  Kirchengenossen
  zählt  und  mit  einem  Einkommen  won  320  fl.  in  Preisen  des  Sportelgesetzes,
dessen  Verwandlung  der  Oberkirchenbehörde  verbehalten  wird,  verbunven  ist,  haben  sich  binnen
vier  Wochen  bei  dem  evangelischen  Consistorium  vorschriftmäßig  zu  melden.

3)  Durch  den  Tov  des  Oberamtsarztes  D#r.  Theurer  zu  Böblingen  ist  die  in  der
dritten  Classe  stehende,  mit  einem  Gehalte  von  300  fl.  und  einem  Schreib-Materialien-Aversum
  von  10  fl.  aus  der  Staatskasse,  so  wie  mit  einem  weiteren  Gehalte  von  150  fl.,  einem
weiteren  Schreib-Materialien-Aversum  von  10  fl.  und  einer  Pferdsration  im  Betrage  von  132f  l.
aus  Körperschaftskassen  verbundene  Stelle  eines  Oberamtsarztes  zu  Böblingen  in  Erledigung
  gekommen.  Die  Bewerber  haben  sich  innerhalb  drei  Wochen  bei  der  K.  Regierung  des
Naokarkreises  zu  melden.

4)  Die  Bewerber  um  die  erledigte  Forstwartsstelle  im  Revier  Blitzenreute,  Forstamts
  Weingarten,  haben  sich  innerhalb  vier  Wechen  bei-  der  Finanzkammer  des  Donaukreises
vorschriftmäßig  zu  melden.  «