Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1900. (34)

— 785 — 
Reichs-Gesetzblatt. 
34. 
Juhalt: Bekanntmachung, betreffend Aeuderungen der Militär-Transport-Ordnung. S. 785. 
  
  
  
  
(Nr. 2702.) Bekanntmachung, betreffend Aenderungen der Militär-Transport-Ordnung. 
Vom 26. Juli 1900. 
A## Grund der Bestimmung im Ö. 54 Ziffer 18 der Militär-Transport- 
Ordnung haben die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für das Landheer 
und die Festungen und für Eisenbahnen, Post und Telegraphen beschlossen: 
In der Ankage V der Militär-Transport-Ordnung ist 
unter K. in lfd. Nr. 1 hinter „Sprengpulver“ nachzutragen: 
„(Schwarzpulver) “ 
und 
in lfd. Nr. 2 statt der Worte „Schießpulver“ und „Schieß- 
oder Sprengpulver“ beide Male zu setzen: 
„Schwarzpulver““. 
Unter B. ist in der Ueberschrift statt „ #“ zu setzen: 
„n und 23/7 
und 
als lfd. Nr. 1 einzufügen: 
„1. Rauchschwache Pulver und Beutelkartuschen mit solchen.“ 
Die jetzige lid. Nr. 1 erhält die Nr. 1 a. 
Ferner hat auf Grund derselben Festsetzung der Königlich preußische 
Kriegsminister bestimmt, daß die Anlage VI der Militär-Transport-Ordnung 
wie folgt zu ändern ist: 
Unter A. 
in lfd. Nr. 1 ist hinter „Sprengpulver“ hinzuzufügen: 
„(Schwarzpulver)“ 
in Ifd. Nr. 2 ist für „Schiesspulver“ und für „Schiess- 
oder Sprengpulver“ beide Male zu setzen: 
„Schwarzpulver“. 
Reichs-Gesetzbl. 1900. 122 
Ausgegeben zu Berlin den 3. August 1900.
	        
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