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Reichs-Gesetzblatt.
34.
Juhalt: Bekanntmachung, betreffend Aeuderungen der Militär-Transport-Ordnung. S. 785.
(Nr. 2702.) Bekanntmachung, betreffend Aenderungen der Militär-Transport-Ordnung.
Vom 26. Juli 1900.
A## Grund der Bestimmung im Ö. 54 Ziffer 18 der Militär-Transport-
Ordnung haben die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für das Landheer
und die Festungen und für Eisenbahnen, Post und Telegraphen beschlossen:
In der Ankage V der Militär-Transport-Ordnung ist
unter K. in lfd. Nr. 1 hinter „Sprengpulver“ nachzutragen:
„(Schwarzpulver) “
und
in lfd. Nr. 2 statt der Worte „Schießpulver“ und „Schieß-
oder Sprengpulver“ beide Male zu setzen:
„Schwarzpulver““.
Unter B. ist in der Ueberschrift statt „ #“ zu setzen:
„n und 23/7
und
als lfd. Nr. 1 einzufügen:
„1. Rauchschwache Pulver und Beutelkartuschen mit solchen.“
Die jetzige lid. Nr. 1 erhält die Nr. 1 a.
Ferner hat auf Grund derselben Festsetzung der Königlich preußische
Kriegsminister bestimmt, daß die Anlage VI der Militär-Transport-Ordnung
wie folgt zu ändern ist:
Unter A.
in lfd. Nr. 1 ist hinter „Sprengpulver“ hinzuzufügen:
„(Schwarzpulver)“
in Ifd. Nr. 2 ist für „Schiesspulver“ und für „Schiess-
oder Sprengpulver“ beide Male zu setzen:
„Schwarzpulver“.
Reichs-Gesetzbl. 1900. 122
Ausgegeben zu Berlin den 3. August 1900.