Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1900. (34)

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gekommen sind, durch gründliches Waschen mit verdünntem Kresolwasser oder 
Karbolsäurelösung (Ia) desinfizirt werden. 
Bei Berührung mit infizirten Dingen, Pestkranken, Pestleichen, bei Desinfek— 
tionen von Häusern u. s. w. können die Hände vor dem Eindringen von Krank— 
heitskeimen durch gründliches Einreiben mit Oel, Paraffinsalbe (Vaselin) und 
dergleichen geschützt werden. 
3. Bett= und Leibwäsche sowie waschbare Kleidungsstücke und dergleichen sind 
entweder auszukochen (Ig) oder in ein Gefäß mit verdünntem Kresolwasser oder 
Karbolsäurelösung (la) zu stecken. Die Flüssigkeit muß in den Gefäßen die ein- 
getauchten Gegenstände vollständig bedecken. In dem Kresolwasser oder der 
Karbolsäurelösung bleiben die Gegenstände wenigstens zwei Stunden. Dann 
werden sie mit Wasser gespült und weiter gereinigt. Das dabei ablaufende 
Wasser kann als unverdächtig behandelt werden. 
4. Kleidungsstücke, die nicht gewaschen werden können, Matratzen, Teppiche 
und Alles, was sich zur Dampfdesinfektion eignet, sind in Dampfapparaten zu 
desinfiziren (11). 
5. Alle diese zu desinfizirenden Gegenstände sind beim Zusammenpacken und 
bevor sie nach den Desinfektionsanstalten oder -Apparaten geschafft werden, in 
Tücher, welche mit Karbolsäurelösung (la) angefeuchtet sind, einzuschlagen und, 
wenn möglich, in gut schließenden Gefäßen zu verwahren. 
Wer solche Wäsche u. s. w. vor der Desinfektion angefaßt hat, muß seine 
Hände in der unter Ziffer 2 angegebenen Weise desinfiziren. 
6. Zur Desinfektion infizirter oder der Infektion verdächtiger Räume, 
namentlich solcher, in denen sich Pestkranke aufgehalten haben, sind zunächst die 
Lagerstellen, Geräthschaften und dergleichen, ferner die Wände und der Fuß- 
boden, unter Umständen auch die Decke mittelst Lappen, die mit verdünntem 
Kresolwasser oder Karbolsäurelösung (la) getränkt sind, gründlich abzuwaschen; 
besonders ist darauf zu achten, daß diese Lösungen auch in alle Spalten, Risse 
und Fugen eindringen. 
Die Lagerstellen von Kranken oder von Verstorbenen und die in der Um- 
gebung auf wenigstens 2 Meter Entfernung befindlichen Geräthschaften, Wand- 
und Fußbodenflächen sind bei dieser Desinfektion besonders zu berücksichtigen. 
Alsdann sind die Räumlichkeiten und Geräthschaften mit einer reichlichen 
Menge Wasser oder Kaliseifenlösung (Id) zu spülen. Nach ausgeführter Des- 
infektion ist gründlich zu lüften. 
7. Die Anwendung des Formaldehyds empfiehlt sich besonders zur soge- 
nannten Oberflächendesinfektion. Außerdem gewährt sie den Desinfektoren einen 
gewissen Schutz vor einer Infektion bei den nach Ziffer 6 auszuführenden mecha- 
nischen Desinfektionsarbeiten und ist möglichst vor dem Beginne sonstiger Des- 
infektion in der Weise auszuführen, daß die zu desinfizirenden Räumllichkeiten erst 
nach der beendeten Formaldehyddesinfektion betreten zu werden brauchen (vergl. Le 
Abs. 3).
	        
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