Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1900. (34)

869 — 
Aulage 4. 
  
Wöchentlich dem Kaiserlichen Gesundheitsamt einzusenden. 
  
die in der Jeit vom 
TUachweifsung 
  
bis 
über 
1.— vorgekommenen Pestfälle. 
Pestverdächtige Fälle sind nicht aufzunehmen. 
  
  
Davon innerhalb 
Bemerkungen (insbesondere 
  
. der letzten J des Ausbruchs i 
Name der Ortschaft Einwohnerzahl! Neu Tag de usbruchs im 
. Hf )z) ..10T«9evordchkstVkchBerichtsortjAngabedcs 
(mit Angabe (letzte Volks= erkrankt Erkrankung oder . .-- 
bereits krank von sind Ortes, woher die in Spalte 4 
des Verwaltungsbezirkes) zählung) sind auswärts aufgeführten Personen zu- 
zugegangen gezogen sind, u. s. w.) 
1. 2. 3. 4. 5. 6. 
  
Reichs. Gesetzbl. 1900. 
  
  
  
  
  
141
	        
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