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(Nr. 2721.) Bekanntmachung, betreffend die Erweiterung der Festungsanlagen und der
Rayons für den Kieler Hafen. Vom 8. Oktober 1900.
Auf Grund des F. 35 des Gesetzes, betreffend die Beschränkungen des Grundeigenthums
in der Umgebung von Festungen, vom 21. Dezember 1871 (Reichs-Gesetzbl.
S. 459) wird bekannt gemacht, daß für den Kieler Hafen eine Erweiterung
der Festungsanlagen und hiermit im Zusammenhang auch eine Erweiterung
der Rayons in Aussicht genommen ist.
Berlin, den 8. Oktober 1900.
Der Neichskanzler.
Fürst zu Hohenlohe.
Herausgegeben im Reichsamte des Innern.
Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.