Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1901. (35)

  
  
  
Betrag 
  
  
  
  
. für das 
Titel. Ausgabe   Rechnungs- 
jahr 1901. 
Mark. 
Uebertrag . . . . 164500 
8. Zu sächlichen und vermischten Ausgaben. .. . . . . . .... . . .. . . . . . . . . . . .. 94700 
Summe Kapitel I (Titel 1 bis 8). Fortdauernde Ausgaben 259 200 
II. Einmalige Ausgaben. 
Zur Ausführung öffentlicher Arbeiten 50 000 
Summe Kapitel 11I 50 000 
III. Reservefonds. 
Zu unvorhergesehenen Ausgaben . . . . . . . .. 2300 
Anmerkung. Die über den Etat aufkommenden Einnahmen sowie 
die Ersparnisse bei den fortdauernden und einmaligen Ausgaben fließen 
dem Reservefonds zu, aus welchem auch nothwendige Mehrausgaben zu 
decken sind. Bei den einmaligen Ausgaben gelten nur diejenigen 
Summen als Ersparnisse, welche sich nach Erfüllung der angegebenen 
Zweckbestimmung als zu deren Durchführung nicht erforderlich heraus- 
gestellt haben. 
Rückeinnahmen aus Verkaufserlösen fließen den betreffenden Ausgabe- 
fonds wieder zu. 
Der Reservefonds ist übertragbar. 
Summe der Ausgabe . 311 500 
  
Die Einnahme beträgt . 
311 500 
  
 
	        
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