Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1901. (35)

II. 
Beim Reichsheere. 
  
Die Maschinenwärter für Panzerbatterien. 
Die Meister und Arbeiter bei den Reparaturwerkstätten 
des Belagerungstrains. 
Die Unterbeamten bei den Bekleidungsämtern und den 
Festungsgefängnissen in Festungen, welche in Belage- 
rungszustand erklärt sind. 
287 
  
Bei der Marine. 
Militärbeamte) welche in einem doppelten Unterordnungsverhältnisse stehen, und zwar 
einerseits zu den ihnen vorgesetzten Militärbefehlshabern, andererseits zu den ihnen vorgesetzten 
höheren Beamten oder Behörden. 
A. Obere Militärbeamte 
(im Offizierrange) 
1. Die Korpsintendanten, die Vorstände der Divisions- 
intendanturen und der Intendantur der Verkehrs- 
truppen sowie deren Vertreter. 
2. Die Kriegs-- und Oberkriegsgerichtsräthe. 
3. Die Militärgerichtsschreiber. 
4. Preußen und Sachsen: 
die Militäroberpfarrer, die Divisions-, Garnison-, 
Kadetten- und Anstaltspfarrer. 
Bayern und Württemberg: 
siehe II A 17. 
5. Die Korpsstabsapotheker und die Garnisonapotheker. 
Außerdem im Kriege und während 
7. 
6. Bei den Feldintendanturen: 
a) die Armee-, Etappen-, Feld- und Divisions- 
intendanten sowie sämmtliche Feldintendantur- 
räthe und die mit der Stelle eines etatsmäßigen 
Feldintendanturraths beliehenen Beamten, 
b) die Sekretäre, 
c) die Assistenten. 
. Die stellvertretenden Intendanten, der Vorstand der 
Intendantur des stellvertretenden Generalstabs sowie 
deren Vertreter. 
Die oberen Beamten bei den Feldkriegskassen, als: 
a) die Kriegszahlmeister, 
b) die Kassirer, 
Ic) die Kassirer und Buchhalter, 
  
  
1. 
2. 
3. 
4. 
5. Die Marine-Stabszahl—- 
1. Die Marine-Intendanten und deren Vertreter. 
2. Die Marine-Oberkriegsgerichtsräthe und Kriegs- 
gerichtsräthe. 
3. Die Marine-Gerichtsschreiber. 
4. Die Marine-Oberpfarrer und „Pfarrer. 
soweit sie nicht lediglich 
# er · . als Geschwader— 
meister, Oberzahlmeister und sekretäre fungiren; 
Zahlmeister, siehe 1 A 3. 
6. Die auf Schiffen der Marine zur Verrichtung dienst- 
licher Funktionen eingeschifften oberen Civilbeamten 
sowie die unter III A 7 bis 17 genannten ein- 
geschifften Militärbeamten der Marine. 
des mobilen Zustandes. 
7. Die Telegraphensekretäre und Assistenten bei den 
Kriegsküstentelegraphenstationen, welche von der 
Oberpostdirektion gestellt werden.
	        
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