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Beim Reichsheere. Bei der Marine.
c) bei den Militärintendanturen: 18. Die Garnisonbaubeamten, welche vor dem 1. April
die Intendanturräthe 1880 angestellt sind.
und Assessoren, soweit sie nicht unter die
die Referendare, Kategorie II A 1 fallen,
die Sekretäre,
die Registratoren;
d) der Expedient bei dem Militärbevollmächtigten in
Berlin.
Württemberg:
a) beim Kriegsministerium:
die vortragenden Räthe,
die Expedienten,
die Registratoren;
b) beim Kriegszahlamte:
der Kriegszahlmeister,
der Kassirer,
die Buchhalter;
I) bei den Militärintendanturen:
die Intendanturräthe soweit sie nicht unter die
und Assessoren, Kategorie II AII fallen,
der Intendantur= und Baurath,
die Sekretäre, soweit sie nicht unter die Kate-
gorie II Al fallen,
die Registratoren;
) der Expedient bei dem Militärbevollmächtigten in
Berlin.
3. Preußen:
der evangelische und der katholische Feldpropst der
Armee.
Außerdem im Kriege und während des mobilen Zustandes.
4. Preußen: 19. Die oberen Werftbeamten, soweit sie nicht bereits zu den
die im mobilen Büreau des Kriegsministers sich unter III A7 bis 17 und II A 6 aufgeführten Kate-
befindenden Räthe, die den mobilen Büreaus gorien gehören, einschließlich der Sekretariats- und Re-
des Kriegsministers und des vortragenden gistraturapplikanten (A. K. O. vom 31. März 1880).
Generaladjutanten des Kaisers zugetheilten 20. Die den mobilen Büreaus des Staatssekretärs des
Geheimen expedirenden Sekretäre, Geheimen Reichs-Marine-Amts und des Chefs des Marine-
Registratoren und Geheimen Kanzleisekretäre. Kabinets zugetheilten Geheimen expedirenden Sekretäre,
Geheimen Registratoren und Geheimen Kanzlei-
1 sekretäre.
Reichs-Gesetzel. 1901. 56