Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1901. (35)

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Beim Reichsheere. Bei der Marine. 
c) bei den Militärintendanturen: 18. Die Garnisonbaubeamten, welche vor dem 1. April 
die Intendanturräthe 1880 angestellt sind. 
und Assessoren, soweit sie nicht unter die 
die Referendare, Kategorie II A 1 fallen, 
die Sekretäre, 
die Registratoren; 
d) der Expedient bei dem Militärbevollmächtigten in 
Berlin. 
Württemberg: 
a) beim Kriegsministerium: 
die vortragenden Räthe, 
die Expedienten, 
die Registratoren; 
b) beim Kriegszahlamte: 
der Kriegszahlmeister, 
der Kassirer, 
die Buchhalter; 
I) bei den Militärintendanturen: 
die Intendanturräthe soweit sie nicht unter die 
und Assessoren, Kategorie II AII fallen, 
der Intendantur= und Baurath, 
die Sekretäre, soweit sie nicht unter die Kate- 
gorie II Al fallen, 
die Registratoren; 
) der Expedient bei dem Militärbevollmächtigten in 
Berlin. 
3. Preußen: 
der evangelische und der katholische Feldpropst der 
  
  
Armee. 
Außerdem im Kriege und während des mobilen Zustandes. 
4. Preußen: 19. Die oberen Werftbeamten, soweit sie nicht bereits zu den 
die im mobilen Büreau des Kriegsministers sich unter III A7 bis 17 und II A 6 aufgeführten Kate- 
befindenden Räthe, die den mobilen Büreaus gorien gehören, einschließlich der Sekretariats- und Re- 
des Kriegsministers und des vortragenden gistraturapplikanten (A. K. O. vom 31. März 1880). 
Generaladjutanten des Kaisers zugetheilten 20. Die den mobilen Büreaus des Staatssekretärs des 
Geheimen expedirenden Sekretäre, Geheimen Reichs-Marine-Amts und des Chefs des Marine- 
Registratoren und Geheimen Kanzleisekretäre. Kabinets zugetheilten Geheimen expedirenden Sekretäre, 
Geheimen Registratoren und Geheimen Kanzlei- 
1 sekretäre. 
Reichs-Gesetzel. 1901. 56
	        
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