Metadata : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1875. (66)

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(Nr.  8313.)  Tarif,  nach  welchem  die  Schiffahrtsabgaben  in  der  Stabt  Ueckermündbe,  Regierungsbezirk
  Stettin,  bis  auf  Weiteres  zu  erheben  sind.  Vom  25.  März  1875.
C#  sind  zu  entrichten:

A.  an  Bohlwerksgeld  für  die  Berutunß  der  der  Stadt  gehörigen,  zum
öffentlichen  Veilchr  bestimmten  Bohlwerke:

1)  für  Fahrzeuge,
a)  wenn  sie  nicht  mehr  als  wwölf  Kubikmeter  Ntto-Raumgeha

oder  sechs  Tonnen  Tragfähigkeit  haben  2
b)  wenn  sie  größer  sind,  von  je  2  Kubikmeter  Netto-Naumgchar
  oder  einer  Tonne  Tragfähigkeit  5.
2).  für  Floßholz  und  zwar:
a)  von  Lattstämmen  für  je  15  Stliigk  10
b)  von  andern  für  jedes  Stücks  5

Zusätzliche  Bestimmungen.

1)  Für  nicht  voll  beladene  Fahrzeuge  ist  bei  einer  Ladung  von  weniger  als
dem  vierten  Theile  ihres  Netto-Raumgehaltes  oder  ihrer  Tragfähigkeit
nur  der  vierte  Weil  bei  einer  Ladung  von  weniger  als  der  Hälfte  lres
Ramngehaltes  oder  ihrer  Tragfähigkeit  nur  die  Hälfte  der  Abgaben
zu  A.  1.  b.,  mindestens  aber  25  f.  zu  entrichten.

Fierbei  gilt  eine  Waarenmenge  von  10  Zentnern  —  1  Kubikmeter
Netto-Raumgehalt  oder  =  4  Tonne.

2)  Für  das  Einnehmen  von  Ballast  am  Bohlwerk  ist  von  dem  Betrage  der
nach  A.  1.  a.  und  b.  berechneten  Abgabe  nur  der  vierte  Theil  zu  entrichten.

3)  Für  Fahrzeuge,  welche  am  Bohlwerke  gelöscht  oder  Handel  getrieben
haben,  *ls5  wenn  sie  demnächst  wieder  laden,  die  Abgabe  zu  A.  1.  a.  und  b.
von  Neuem  zu  entrichten.

4)  Für  Fahrzeuge  von  nicht  mehr  als  vierzig  Kubikmeter  Netto-Raumgehalt,
oder  20  Tonnen  Tragfähigkeit,  ist  nach  Ablauf  von  je  7  Tagen,  für
Fhhrzeuge  von  mer  als  vi  Kubikmeter  Raumgehalt  oder  zwanig

onnen  Tragfähigkeit  nach  Ablauf  von  je  vierzehn  Tagen  die  Abgabe
zu  A.  1.a.  und  b.  von  Neuem  zu  entrichten.
B.  an  Hafengeld  für  jedes  Fahrzeug  von  mehr  als  zwölf  Kubikmeter
Netto-Raumgehalt  oder  sechs  Tonnen  Tragfähigkeit  bein  Einhange  in  den
Hafen  stromauf=  oder  stromabwärts:

1)  wenn  dasselbe  im  Hafen  löscht,  ladet  oder  Handel  treibt,  von  je  vier
Kubikmeter  Netto-Raumgehalt  oder  zwei  Tonnen  Tragfähigkeit  3  Pf.
2)  in  andern  Fällen  von  je  vier  Kubikmeter  Netto-Raumgehalt
oder  zwei  Tonnen  Trogfähigkeit  9  "
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