Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1901. (35)

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— 329 — 
IV. Königreich Württemberg. 
Das Justizministerium. 
Das Strafanstaltenkollegium. 
Das Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten (politische Abtheilung 
und Abtheilung für die Verkehrsanstalten). 
Die Archivdirektion. 
Die Generaldirektion der Staatseisenbahnen. 
. Die Generaldirektion der Posten und Telegraphen. 
Das Ministerium des Innern. 
Die Ministerialabtheilung des Innern für das Hochbauwesen. 
Die Ministerialabtheilung des Innern für den Straßen= und Wasserbau. 
Das Oberbergamt. 
Das Bergamt. 
12. 
Das Landesversicherungsamt. 
Der Vorstand der Versicherungsanstalt Württemberg. 
Die Schiedsgerichte für Arbeiterversicherung. 
Die Regierungen des Neckarkreises, des Schwarzwaldkreises, des Jagst- 
Die Forstdirektion, Abtheilung für die Körperschaftswaldungen. 
kreises und des Donaukreises. 
Das Kommando des Königlichen Landjägerkorps. 
Das Medizinalkollegium. 
Die Zentralstelle für Gewerbe und Handel. 
Die Handelskammern. 
Die Zentralstelle für die Landwirthschaft. 
Der Verwaltungsrath der Gebäudebrandversicherungsanstalt. 
Die Landgestütskommission. 
Die Stadtdirektion Stuttgart und die Oberämter. 
Das Ministerium des Kirchen= und Schulwesens. 
Die Kultministerialabtheilung für Gelehrten= und Realschulen. 
Das evangelische Konsistorium. 
Die Generalsuperintendenten. 
Der evangelische Feldpropst. 
Der katholische Kirchenrath. 
Das bischöfliche Ordinariat in Rottenburg. 
Die israelitische Oberkirchenbehörde. 
Der akademische Senat, das akademische Rektoramt und das akademische 
Kanzleramt der Universität Tübingen. 
Die Direktion der landwirthschaftlichen Anstalt in Hohenheim. 
Die Direktion der thierärztlichen Hochschule. 
Das Rektorat der technischen Hochschule. 
Die Direktion der Baugewerbeschule. 
Die Kommission für die gewerblichen Fortbildungsschulen. 
Die Kommission für die höheren Mädchenschulen.
	        
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