Betrag
für das
Titel. Ausgabe. Rechnungs-
jahr 1901.
Mark.
Uebertrag . . . . 767 510
Andere persönliche Ausgaben.
Für Hülfskräfte.
6. Für Weiße (künftig wegfallend 600 Mark). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 383 850
Zu Titel 6. Sämmtliche Beamte haben freie Wohnung, an deren
Stelle nöthigenfalls eine angemessene Miethsentschädigung gewährt
werden kann.
7. Für Farbige 549 316
8. Zu sächlichen und vermischten Ausgaben (künftig wegfallend 85 800 Mark) 1 702 900
Anmerkung zu Titel 8. Aus diesem Titel werden die sächlichen und
vermischten Ausgaben bei der Militärverwaltung, soweit für diese nicht
unter Titel 13 besondere Fonds vorgesehen sind, mitbestritten. Die Aus-
gaben für den Lazarethbetrieb werden aus diesem Fonds für den Bereich
der gesammten Verwaltung des Schutzgebiets bestritten.
Summe A. Civilverwaltung (Titel 1 bis 8) 3 403 576
B. Militärverwaltung.
9. Besoldungen bei der Schutztruppe 1 671 180
Zu Titel 9. Die deutschen Militärpersonen haben freie Wohnung,
an deren Stelle nöthigenfalls eine angemessene Miethsentschädigung
gewährt werden kann.
10. Zu Pensionen und Pensionserhöhungen für Pensionäre der Schutztruppe auf
Grund des Gesetzes vom 7./18. Juli 1896 (Reichs-Gesetzbl. S. 653) 131 833
Anmerkung zu Titel 10. Den im Dienstgrad als Deckoffizier
stehenden Militärpersonen der Schutztruppe können im Falle der Pensio-
nirung diejenigen Beträge, um welche sich deren Versorgungsansprüche nach
den neueren Bestimmungen geringer berechnen als die Ansprüche, welche
ihnen bei etwaiger Pensionirung vor dem Inkrafttreten dieser Bestimmungen
bereits zugestanden haben würden, als Pensionszuschuß gewährt werden.
11. Zu Bewilligungen für Hinterbliebene von Angehörigen der Schutztruppe auf
Grund des Gesetzes vom 7./18. Juli 1896 (Reichs-Gesetzbl. S. 653) 2 530
12. Andere persönliche Ausgaben (künftig wegfallend 13 800 Mark) 40 800
13. Zu sächlichen und vermischten Ausgaben (siehe auch Titel 8) . . . . .. . 455 000
Summe B. Militärverwaltung (Titel 9 bis 13)
2 301 343