Kap. XIV. Die britannischen Kelten. 115
Die Stammherzöge und Stammkönige sind alle von hervorragendem
Adel, während im übrigen vom Adel und von Gemeinfreien
kaum die Rede ist. Der Stammherzog der Kantier war
nobilis dux Lugotorix V 22. Das Bundesheer der Kaledonier
schloss bei den Graupischen Bergen die nobilissimi von ganz
Britannien in sich, Agr. 30. Der König der Trinovanten Taratakus
konnte sich seines Geschlechts rühmen, quanta nobilitas,
— — claris majoribus ortum, Ann. XII 37. Die Königin der
Icener Boudikka war generis regii femina, tantis majoribus orta,
Agr. 16; Ann. XIV 85. Die Königin der Briganten Kartimandua
war pollens nobilitate, Hist. III 45. Kalgakus, der Bundesfeldherr
der Kaledonier, war unter mehreren Stammherzögen durch Tapferkeit
und Geburt hervorragend, genere praestans, Agr. 29.
Wiederholte Fälle, in denen Söhne auf die Väter als reges
folgen, zeigen die Erblichkeit der Würde. Dass sie dabei von
der Zustimmung des Stammes abhängig war, ist wahrscheinlich,
aber nicht zu ersehn.
Dem fürstlichen oder königlichen Adel wird das Volk,
multitudo gegenübergestellt, also wohl die Gemeinfreien. Ihr
Unverstand wird wie in Gallien verwendet, um misslungene Unternehmungen
dem Caesar gegenüber zu entschuldigen. (Hostes) culpam
in multitudinem conjecerunt et propter imprudentiam, ut ignosceretur
petiverunt. Caesar ignoscere imprudentiae dixit, Gall. IV 27.
Die Gauverfassung.
Nur Caesar gedenkt eines einzigen Falles von Gauverfassung,
während nach beiden Autoren das Stammkönigtum
(regnum, Gall. V 20; Ann. XII 40; XIV 31; Hist. III 45) die
herrschende Staatsordnung ist.
Das Handelsvolk der Kantier (Kent an der südlichen Themse)
hatte sich diese Verfassung bewahrt.
Ihr Stamm hatte vier Gaue regiones, an deren Spitze je ein
Gaufürst, rex stand. Im Kriege führte ein Herzog von adligem
Geschlecht den Oberbefehl über ihre Heerhaufen. Cantium,
8*