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Reichs-Gesetzblatt.
Nr. 1.
Inhalt: Bekanntmachung, betreffend Aenderung der Anlage B zur Eisenbahn-Verkehrsordnung. S. 1.
(Nr. 2742.) Bekanntmachung, betreffend Aenderung der Anlage B zur Eisenbahn-Verkehrsordnung.
Vom 24. Dezember 1900.
Auf Grund des Artikel 45 der Reichsverfassung hat der Bundesrath folgende
Aenderung der Anlage B zur Eisenbahn-Verkehrsordnung beschlossen:
In Nr. XLIVa ist im ersten Satze statt der Worte „innerhalb
Jahresfrist“ zu setzen: „innerhalb dreier Jahre“ und im zweiten
Satze statt „alljährlich": „alle drei Jahre“.
Die Aenderung tritt sofort in Kraft.
Berlin, den 24. Dezember 1900.
Der Reichskanzler.
Graf von Bülow.
Herausgegeben im Reichsamte des Innern.
Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.
Reichs-Gesetzbl. 1901. 1
Ausgegeben zu Berlin den 10. Januar 1901.