Volltext : Reichs-Gesetzblatt. 1901. (35)

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Reichs-Gesetzblatt.

Nr. 1.

Inhalt:  Bekanntmachung,  betreffend  Aenderung  der  Anlage  B  zur  Eisenbahn-Verkehrsordnung.  S.  1.







(Nr.  2742.)  Bekanntmachung,  betreffend  Aenderung  der  Anlage  B  zur  Eisenbahn-Verkehrsordnung.
  Vom  24.  Dezember  1900.

Auf  Grund  des  Artikel  45  der  Reichsverfassung  hat  der  Bundesrath  folgende
Aenderung  der  Anlage  B  zur  Eisenbahn-Verkehrsordnung  beschlossen:

In  Nr.  XLIVa  ist  im  ersten  Satze  statt  der  Worte  „innerhalb
Jahresfrist“  zu  setzen:  „innerhalb  dreier  Jahre“  und  im  zweiten
Satze  statt  „alljährlich":  „alle  drei  Jahre“.

Die  Aenderung  tritt  sofort  in  Kraft.

Berlin,  den  24.  Dezember  1900.

Der  Reichskanzler.

Graf  von  Bülow.



Herausgegeben  im  Reichsamte  des  Innern.
Berlin,  gedruckt  in  der  Reichsdruckerei.



Reichs-Gesetzbl.  1901.  1

Ausgegeben  zu  Berlin  den  10.  Januar  1901.