Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1901. (35)

  
  
  
Betrag 
für das 
Titel. Aus ga be. Rechnungs- 
jahr 1901. 
Mark. 
(1.) Uebertrag . . . . 28 800 
b. Lokalverwaltung. 
2 Bezirksamtmänner in Klein-Popo und Lome mit 3 600 Mark bis 6 600 Mark 
(Kolonialdienst-Zulage II 2 des Tarifs). 
2 Lehrer mit 1 500 Mark bis 3 300 Mark (Kolonialdienst-Zulage III 2 des 
Tarifs). 
3 Zollamtsassistenten: 
sofern sie berufsmäßige Vorbildung haben, mit 1 500 Mark bis 3 300 Mark 
(Kolonialdienst-Zulage III 2 des Tarifs), 
sofern es sich um Militäranwärter handelt, welche schon im heimischen 
Zolldienste beschäftigt waren, mit 1 500 Mark bis 2 700 Mark (Kolonial- 
dienst-Zulage III 3 des Tarifs); 
ohne fachmäßige Vorbildung (Zollaufseher) mit 1000 Mark bis 
1500 Mark (Kolonialdienst-Zulage IV 2 des Tarifs).  
1 Polizeimeister mit 1 200 Mark bis 1 800 Mark (Kolonialdienst-Zulage lV 2 
des Tarifs). 
  16 600 
Summe Titel 1 45 400 
Zu Titel 1. Der derzeitige Inhaber der Stelle des Gouverneurs 
ist noch als Reichsbeamter — nicht als Beamter der Landesverwaltung — 
anzusehen und zu behandeln. 
2. Kolonialdienst-Zulagen für die Beamten unter Titel 1. . . .. .. . . .. ... . .. . 65 700 
3. Schutztruppe . . . . . . . .. 32 700 
Summe Titel 1 bis 3 143 800 
Zu Titel 1 und 3. Sämmtliche Beamte und Militärpersonen haben 
freie Wohnung. 
4. Zu Pensionen für in den Ruhestand und zu Wartegeldern für in den einst- 
weiligen Ruhestand getretene Landesbeamte sowie zur Versorgung von Hinter- 
bliebenen verstorbener Landesbeamten: 1 359 
Seite 145 159 
 
 
 
 

	        
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