Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1901. (35)

IV. Etat für das südwestafrikanische Schutzgebiet auf das Rechnungsjahr 1901. 
  
  
  
  
Betrag 
 für das 
Titel. Einnahme und Ausgabe. Rechnungs- 
jahr 1901. 
Mark. 
Einnahme. 
1. Direkte Steuern 52 000 
2 Zölle . . .... . . .. 750 000 
3. Sonstige Abgaben, Gebühren und verschiedene Verwaltungs-Einnahmen 87 000 
4. Einnahmen aus dem Eisenbahnbetriebe . . . .. . . .. . . .. 460 000 
5. Reichszuschuß .. .. . .. . ... ........................................ 9 102 600 
Summe der Einnahme 10 451 600 
Ausgabe. 
I. Fortdauernde Ausgaben. 
Besoldungen. 
1. Civilverwaltung. 
 
a. Zentralverwaltung. 
Gouverneur mit 9 000 Mark bis 12 700 Mark (Kolonialdienst-Zulage I 2 des 
Tarifs). 
Die den Gouverneur anläßlich seiner Abwesenheit vom dienstlichen 
Wohnsitze treffenden Abzüge vom Diensteinkommen fließen, soweit sie dem 
Stellvertreter zur Deckung von Repräsentationskosten zur Verfügung zu 
halten sind, dem Ansatz unter Titel 12 o zu. 
1 Referent, gleichzeitig Oberrichter, mit 5 100 Mark bis 8 100 Mark (Kolonial- 
dienst-Zulage II 1 des Tarifs). 
1 Vorsteher der Bergbehörde, gleichzeitig Bezirksamtmann in Windhoek, mit 
3 600 Mark bis 6 600 Mark (Kolonialdienst-Zulage II 2 des Tarifs). 
1 Kulturingenieur und landwirthschaftlicher Beirath und 
1 Sachverständiger für Viehzucht und Veterinärwesen mit 3 600 Mark bis 
5 700 Mark (Kolonialdienst-Zulage II 3 des Tarifs). Behufs Erreichung des 
dem Inhaber der Stelle des Kulturingenieurs vertragsmäßig zugesicherten Ge- 
sammtdiensteinkommens von jährlich 9 600 Mark erhöht sich die Kolonialdienst- 
Zulage für denselben um den hierfür erforderlichen, künftig wegfallenden Betrag. 
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