Full text : Reichs-Gesetzblatt. 1902. (36)

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Reichs-Gesetzblatt.

 

    Nr. 22.  

Inhalt: Bekanntmachung,  betreffend  die  dem  internationalen  Uebereinkommen  über  den  Eisenbahnfracht- 




verkehr  beigefügte  Liste.  S.  135.

(Nr.  2860.)  Bekanntmachung,  betreffend  die  dem  internationalen  Uebereinkommen  über  den
Eisenbahnfrachtverkehr  beigefügte  Liste.  Vom  30.  April  1902.

In  der  Liste  der  Eisenbahnstrecken,  auf  welche  das  internationale  Uebereinkommen
  über  den  Eisenbahnfrachtverkehr  Anwendung  findet  (VII.  Ausgabe  von
1901,  Reichs-Gesetzbl.  von  1901  S.  17  ff.),  ist  unter  „Niederlande.  A.  Von

  niederländischen  Verwaltungen  betriebene  Bahnen  und  Bahnstrecken“

mit  Wirkung  vom  30.  April  d.  J.  nachgetragen  worden:
5.  Nord-Friesische  Lokalbahn-Gesellschaft.
Berlin,  den  30.  April  1902.
Der  Reichskanzler.
Im  Auftrage:  
Schulz.

 

Herausgegeben  im  Reichsamte  des  Innern.
Berlin,  gedruckt  in  der  Reichsdruckerei.
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  Reichs-Gesetzbl.  1902.
Ausgegeben  zu  Berlin  den  3.  Mai  1902.