1856. 153
und
Seine Durchlauchtige Hoheit, der General--Präsident der Republik
Mexiko:
Seine Excellenz den Herrn Dr. Don Manuel Diezde Bonilla, Höchstihren
Staats-Minister und Minister der auswärtigen Angelegenheiten, Großkreuz
des National= und ausgezeichneten Guadalupe-Ordens, Vice Präsident
des Staatsrathes, Inhaber der ersten Klasse der Finanz-Medaille, Ehrenmitglied
des obersten Justiz-Tribunals und frühern bevollmächtigten Minister
bei mehren Nationen u. s. w. u. s. w.
welche, nachdem sie sich gegenseitig ihre Vollmachten mitgetheilt und selbige in guter
und gehöriger Form befunden haben, über folgende Artikel übereingekommen sind:
Es wird zwischen Ihren Majestäten, Königlichen Hoheiten, Hoheiten und Durchlauchten,
den Souveränen der kontrahirenden Deutschen Staaten, und dem hohen
Senate von Frankfurt, sowie den Unterthanen und Bürgern derselben einerseits, und
zwischen Seiner Durchlauchtigen Hoheit, dem Präsidenten der Republik Mexiko und
ihren Bürgern andererseits beständige Freundschaft bestehen.
Artikel 2.
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Zwisch h wird eine gegenseitige Verkehrsund
Handels-Freiheit Statt finden; dieselben werden vollkommen Freiheit und Sicherheit
genießen, um zu reisen und sich mit ihren Gütern, Schissen und Ladungen nach
allen Orten, Häfen und Flüssen oder nach jedem anderen Punkte zu begeben, wo Fremden
gegenwärtig der Zugang gestattet ist, oder in Zukunft gestaktet werden wird.
Desgleichen sollen die Kriegsschiffe beider Theile gegenseitig die Befugniß haben,
ohne Hinderniß und sicher in allen Häsen, Flüssen und Orten zu landen, wo den
Kriegsschiffen anderer Nationen das Einlaufen gegemwärtig gestattet ist, oder künftig
wird gestattet werden, jedoch mit Unterwerfung unter die daselbst bestebenden Gesetze
und Verordnungen.
Unter der Befugniß zum Einlaufen in die im gegenwärtigen Artikel enähnten
Orte, Häfen und Flüsse ist das Recht, die mitgebrachte Ladung theilweise in verschiedenen
Häfen für den Handel zu löschen (comercio do esenla) und das Rechr, an einem
Küstenpunkte Güter einzunehmen und sie nach einem andern Küstenpunkte desselben Gebietes
zu verführen (cohoge), nicht inbegriffen. *