Full text : Armee-Verordnungs-Blatt Vierundzwanzigster Jahrgang (24)

  



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zu  Cassel  als  Militär-Bibliothek  nach  Mainz
und  mit  der  bisberigen  Garnison-Bibliothek  daselbst  vereinigt,
Karlsruhe  als  Militär-Bibliothek  nach  Rastatt,

Straßburg  i.  E.  -  -  Hagenau  
die  bisherigen  Filial-Bibliotheken  zu  Pfalzburg  und  Bitsch  als  Militär-Bibliothek  nach  Saarburg.
Ferner  wird  die  bisherige  Provinzial-Bibliothek  der  Artillerie  zu  Breslau  der  bisherigen  Divisions=Bibliothek
  daselbst  einverleibt.  Die  Bestände  der  bisherigen  Provinzial-Bibliothek  der  Artillerie
zu  Hannover  werden  zunächst  zur  Ergänzung  der  bisherigen  Divisions-,  künftigen  Militär=Bibliothek
  daselbst  verwendet;  die  dann  noch  verbleibenden  Mäer  etc.  haben  den  Grundstock  zu
einer  in  Celle  neu  zu  errichtenden  Militär-Bibliothek  zu  bilden.

Wegen  Ueberführung  2rc.  der  Bestände  der  vorerwähnten  Bibliotheken  nach  den  neuen
Bibliothekorten  haben  die  betreffenden  Generalkommandos  das  Erforderliche  zu  veranlassen.
Die  durch  diese  Ueberführungen  etc.  entstehenden  Transportkosten  sind  aus  den  für  1890/91  in
den  Korpszahlungsstellen-Etats  vom  Ausgabekapitel  35  zur  Unterhaltung  der  betreffenden  Militär=Bibliotheken
  ausgeworfenen  Geldmitteln  zu  bestreiten.

Eine  Verwaltungs-Ordnung  für  die  Militär-Bibliotheken  wird  in  der  nächsten  Zeit  zur
Verausgabung  gelangen.  Die  Instruktion  für  die  Verwaltung  der  Divisions=  bz.  Kriegsschul-Bibliotheken
  vom  12.  März  1873  tritt  alsdann  außer  Kraft.

Zu 24. Die  Besetzung  der  Zeugsergeantenstellen  für  den  Gewehraufseher-Dienst  bei  den  Artilleriedepots
  erfolgt  nach  den  bestehenden  bezüglichen  Bestimmungen  mit  Unteroffizieren  der  Infanterie,
in  erster  Linie  mit  Halbinvaliden.

II.  Weitere  Bestimmungen  in  Gemäßheit  des  Reichshaushalts-Etats.

1. Die  bei  einzelnen  Formationen  eintretenden  Aenderungen  in  den  Etatsstärken  etc.  ergeben  die

Friedens-Verpflegungs-Etats  bz.  Verpflegungs-Etats.
2. Die  den  Unteroffizieren  rc.  bei  den  Besatzungstruppen  in  Elsaß-Lothringen  seither  gewährte  Zulage
  ist  auch  für  1890/91  zahlbar.

3. Die  Adjutanten  der  Oberquartiermeister,  der  Stabsoffizier  und  der  Adjutant  der  Militär-Schießschule

  erhalten  eine  zweite  leichte  Ration.  Für  den  Vorstand  des  Artilleriedepots  Cassel  und  für
einen  Assistenten  der  Militär-Schießschule  ist  eine  leichte  Ration  zuständig.

4.  Zwecks  Berittenmachung  der  zum  Militär-Reit-Institut  kommandirten  Offiziere  der  fahrenden

Artillerie  ist  der  Etat  desselben  um  19  Pferde  erhöht.  Für  diese  Offiziere  ist  fernerhin  nur
ein  Dienstpferd  mitzugeben.  Die  darüber  hinaus  von  den  Feld-Artillerie-Regimentern  z.  Z.
kommandirten  Pferde  treten  in  den  Etat  des  Militär-Reit-Instituts  über;  die  Feld-Artillerie=Regimenter
  haben  dafür  Krümperpferde  einzustellen.

 



5.  Während  der  Herbstübungen  erhält  bei  jedem  Infanterie=  und  Jäger-Bataillon  sowie  bei  jeder



Abtheilung  ein  Sanitäts-Offizier  im  Falle  der  Selbstbeschaffung  bz.  Ermiethung

eines  Reitpferdes  für  jeden  Tag  vom  Verlassen  der  Garnison  bis  zur  Beendigung  der  Uebungen

an  Stelle  der  Vorspann-Vergütung  eine  Entschädigung  in  Höhe  der  vom  Bundesrath  festgesetzien

Tagessätze  für  einspänniges  Fuhrwerk,  außerdem  eine  leichte  Ration  und  Quartier  für  das  Pferd.

Das  letzere  wird  beim  Milikär-Transport  des  Truppentheils  für  Rechnung  des  Militärfonds  mit
befördert.

6. Für  die  Gefechtsschießübungen  im  Gelände  etc.  sind  zuständig  für
Gardekorps

             das  Gar  .  .  48 000 M

I.Armeekorps.    ......... 36 000 M

l.  -  .....                        36  000 M

III                                   36  000 M
IV.                                  36  O00  =
V.                                   36  000  --VI
  -                              43  000  =
.                                     50  000  =VIII-
                               50 000
IX                                  40  000  =                                                                                                            X.                                    36   000    =XI.

                                 58  000