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Zweite Anlage zum Etatsgesetze.
Besoldungs-Etat
für das
Reichsbankdirektorium auf das Rechnungsjahr 1903.
Betrag
für das
Titel. Ausgabe. Rechnungsjahr
1903.
Mark.
Besoldungen.
1. Der Präsident . . .. . . . . .. 30 000
(Außerdem freie Wohnung im Bankgebäude, Licht Und
Heizung.)
2. Ein Vizepräsident 18.000 Mark, sieben Mitglieder mit 9 000 Mark
bis 15 000 Mark; 105 000
Summe Titel 1 und 2 135 000
3. Mietsentschädigung (Wohnungsgeldzuschuß) je 1 500 Mark für
die Beamten unter Titel 2 . . . .. .. .. .. .. .. . . . ... 12000
4. Zu nicht pensionsfähigen Zulagen an den Vizepräsidenten und die
Mitglieder bis zum Betrage von je 3 000 Mark jährlich . . 18 000
Summe 165 000