Volltext : Reichs-Gesetzblatt. 1903. (37)

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  Zweite Anlage  zum  Etatsgesetze.

 

Besoldungs-Etat

für  das

Reichsbankdirektorium  auf  das  Rechnungsjahr  1903.

 

 

 

Betrag
für  das

 

Titel.  Ausgabe.  Rechnungsjahr
1903.
Mark.
Besoldungen.
1.  Der  Präsident  .  .  ..  .  .  .  .  ..  30  000
(Außerdem  freie  Wohnung  im  Bankgebäude,  Licht  Und
Heizung.)
2.  Ein  Vizepräsident  18.000  Mark,  sieben  Mitglieder  mit  9  000  Mark
bis  15  000  Mark;  105  000
Summe  Titel  1  und  2  135  000
3.  Mietsentschädigung  (Wohnungsgeldzuschuß)  je  1  500  Mark  für
die  Beamten  unter  Titel 2  .  .  .  ..  ..  ..  ..  ..  ..  .  .  .  ...  12000
4.  Zu  nicht  pensionsfähigen  Zulagen  an  den  Vizepräsidenten  und  die
Mitglieder  bis  zum  Betrage  von  je  3  000  Mark  jährlich  .  .  18  000
Summe  165  000